Weiß Frau Dr. Annette Schavan wie „frei“ die Wissenschaft ist?

von Jocelyne Lopez

Zum ersten Mal in der langen Geschichte der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie hat 2006 eine Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan, per e-Mail mitgeteilt, dass sie das zurzeit umfangreichste Nachschlagewerk über die weltweite fachliche Kritik dieser Theorie über 95 Jahre (1908-2003) mit der Dokumentation der Forschungsgruppe G.O. Mueller dankend zur Kenntnis genommen hat – wonach auch hervorgeht, dass diese Kritik seit Jahrzehnten zensiert und unterdrückt wird, sowie die Kritiker diskriminiert werden.

Zu diesem Zeitpunkt war jedoch Frau Dr. Schavan der Ansicht, dass es weder eine Unterdrückung der Kritik noch eine Diskriminierung der Kritiker geben kann, da die Dokumentation von G.O. Mueller im Internet verbreitet wurde:

14.08.2006 – Dr. Annette Schavan:

Des Weiteren ist festzustellen, dass die Ergebnisse der Forschungsgruppe G. O. Müller veröffentlicht wurden, zum einen in gedruckter Buchform und zum anderen im Internet. Die Forschungsergebnisse sind damit öffentlich breit zugänglich. Ihr Vorwurf, die Forschungsgruppe könne ihre Meinung nicht öffentlich äußern, ist daher unrichtig und eine Verletzung der Grundrechte in Bezug auf freie Meinungsäußerung kann nicht festgestellt werden.

Der Ausdruck „in gedruckter Buchform“ ist hier erst einmal irreführend, da nur eine geringe Auflage von mit Drucker manuell angefertigten Exemplaren existiert, jedoch wurde die Dokumentation tatsächlich im Internet als einziges freies Medium durch diverse private Initiativen von Autoren und Bürgern veröffentlicht.

Weiß aber Frau Dr. Annette Schavan, wie „frei“ die Grundrechte auf „freie Meinungsäußerung“ der Autoren und Bürger sind, die diese Dokumentation der Öffentlichkeit im Internet seit 2004 zur Verfügung gestellt haben, so wie sie das festgestellt haben will?

Weiß aber Frau Dr. Annette Schavan wie „unverletzt“ die Grundrechte der Autoren und Bürger sind, die diese Dokumentation seit 2004 der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt haben, so wie sie das festge-stellt haben will?

Die seit mehreren Jahren stattfindende Eskalation von gravierenden Verletzungen der Grundrechte der Autoren und Bürger, die im Internet eine fachliche Kritik an dieser Theorie darlegen oder die Dokumentation von G.O. Mueller der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, kann ja Frau Schavan aufgrund von verschiedenen nachträglichen Ansprachen und Bitten um Abhilfe nicht entgangen sein – wobei sie jedoch diese Ansprachen nachhaltig ignoriert hat. Die Einstufung der Rechtsbrüche als Offizialdelikte und als öffentliches Anliegen durch Staatsanwaltschaften aufgrund von mehreren Strafanzeigen dokumentiert jetzt offiziell die Existenz dieser Missstände, zum Beispiel durch seit Jahren im Internet solidarisch agierende Rufmord- und Denunziations-portale (Esowatch, Alpha Centauri, Science-Blogs, GWUP, Promed, sowie deren Unterstützer und Sympathisanten):

18.02.2011 – Aktenzeichen XY gelöst:

– Unter dem Aktenzeichen 3031 PLs 453/11 ermittelt die Amtsanwaltschaft Berlin, Kirchstraße 6, 10557 Berlin (und damit eine Institution der Bundesrepublik Deutschland) seit dem 13.01.2011 „gegen unbekannt“ wegen straf-rechtlich relevanter Delikte, die unter der Domain http://www.esowatch.com/ begangen wurden und/oder noch begangen werden.

– Die im Sommer 2010 seitens der Staatsanwaltschaft Landau begonnenen Ermittlungen haben damit eine Eskalation erfahren. Es geht rund um Esowatch.com nun um Offizialdelikte, an deren Klärung ein öffentliches Interesse besteht.

Wäre es nicht an der Zeit, dass die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan sich näher und verantwortungsbewusster vergewissert, ob die Wissenschaft so „frei“ sei wie sie es 2006 festge-stellt haben will, und ob die Grundrechte der Wissenschaftler und Bürger auf freie Meinungsäußerung gemäß § 5 Grundgesetz (Wissenschaftsfreiheit), sowie ihre Persönlichkeitsrechte gemäß Grundgesetz § 1 (Unantast-barkeit der Menschenwürde) so „unverletzt“ seien wie sie es 2006 festgestellt haben will? Wäre es nicht an der Zeit, dass die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung der Verantwortung nachgeht, die ihr im Zusammenhang mit Freiheit der Wissenschaft und Diskriminierung von Personengruppen anvertraut wurde?

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Siehe auch:

Staatliche Entscheidungsträger vernachlässigen Verfassungsgebot

Ist die Bundestagsabgeordnete Katja Kipping für den Schutz der Grundrechte von diskriminierten Bürgern nicht zuständig? 

Weiß Frau Dr. Annette Schavan wie Bürger vom Albert Einstein Institut behandelt werden?

2 Antworten zu “Weiß Frau Dr. Annette Schavan wie „frei“ die Wissenschaft ist?”

  1. Dr. Dinglinger, Günter

    Die persönlichen Erfahrungen korrespondieren mit obigem Papier. Grundsätzlich ist es etablierten Wissenschaftlern offensichtlich peinlich, auf nachweisbare Fehler in ihren Arbeiten hingewiesen zu werden. Also wird nicht reagiert. Das gilt aber auch für die Medien – denen ihrer Meinung nach – möglicherweise reißerische Themen genommen werden. Selbst auf Fehler in Lehrbüchern darf nicht hingewiesen werden. Entsprechende Hinweise werden ebenfalls tot geschwiegen. Man sollte aber Frau Schawan nicht zu sehr angreifen, denn sie hat ganz sicherlich keine blasse Ahnung vom Metier und ist auf Auskünfte der ihr z. V. stehenden „Fachleute“ angewiesen.

  2. Jocelyne Lopez

    @ Günter Dinglinger:

    Sie schreiben:
    „Man sollte aber Frau Schawan nicht zu sehr angreifen, denn sie hat ganz sicherlich keine blasse Ahnung vom Metier und ist auf Auskünfte der ihr z. V. stehenden “Fachleute” angewiesen.“

    Sie haben sicherlich damit Recht, dass Frau Schavan persönlich keine fundierten Kenntnisse über die Relativitätstheorie und ihre Kritik hat – das kann man ihr auch nicht vorwerfen, das gehört ja nicht zu ihren Aufgaben, sich solche Kenntnisse anzueignen. Jedoch obliegt ihr dagegen als Bundestagsabgeordnete und als Bundesministerin für Bildung und Forschung dafür zu sorgen, dass kritische Argumente und Gegenpositionen zu dieser Theorie im öffentlichen Bildungs- und Forschungssystem dargelegt und darauf argumentativ eingegangen wird: das schreibt ihr das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Art. 5 § 3 „Wissenschaftsfreiheit“ vor, siehe hier in diesem Blog: Staatliche Entscheidungsträger vernachlässigen Verfassungsgebot.

    Insofern hat meiner Meinung nach Frau Schavan bei dieser Problematik eine wichtige, sogar eine entscheidende Rolle zu spielen, so daß Ansprachen und Forderungen von Bürgern an sie als legitim und sinnvoll anzusehen sind.

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