von Wolfgang Engelhardt
Am 5. November 2015 veranstaltete 3Sat eine Diskussionsrunde zu „Einsteins Irrtümern“ aus Anlass des 100 jährigen Bestehens der Allgemeinen Relativitätstheorie (ART). Als Experten hatte der Moderator Gert Scobel den Wissenschaftshistoriker Professor Jürgen Renn und die theoretische Physikerin Professor Renate Loll geladen. Die Periheldrehung des Merkur, die Christopher Schrader im Gegensatz zu Reinhard Breuer nicht zu den „wichtigsten Folgen“ der ART zählt (Letter to Sueddeutsche Zeitung), kam bei dieser Veranstaltung nicht zur Sprache. Insbesondere fand die Gerber-Einstein Formel, welche einen kleinen Anteil der Periheldrehung vorhersagt, keine Erwähnung, obwohl hier seit der Arbeit von E. Gehrcke, Annalen der Physik. 51, 1916, S. 119–124 ein ungelöstes Problem vorliegt.
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- 14. Dezember 2015
- Artikel
von Wolfgang Engelhardt
Christian Schrader entwirft in der Süddeutschen Zeitung Nr. 222 vom 26. Sept. 2015 anlässlich des 100jährigen Bestehens der Allgemeinen Relativitätstheorie ein ungewohntes Einstein-Bild, das mehr auf seine populäre Rezeption als auf sein Werk abhebt.
Bis auf Weiteres ist der doppelseitige Artikel zusammen mit einem Kommentar von Wolfgang Engelhardt auf dieser Seite Letter to Süddeutsche Zeitung mit freundlicher Genehmigung der Süddeutschen Zeitung kostenlos einsehbar.
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von Jocelyne Lopez
Ich verweise auf unsere Bemühungen seit April 2013, eine amtliche Prüfung der Vorwürfe der Datenmanipulation beim berühmten Experiment Hafele-Keating aus dem Jahre 1972 zu bewirken, das im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als Bestätigung der Speziellen Relativitätstheorie anerkannt und gelehrt wird. Wir sind dabei, wie es natürlich vor dem Hintergrund der offiziellen Stellung der Relativitätstheorie als nicht hinterfragbare Staatstheorie auch zu erwarten war, mit dem Widerstand des Bundesministeriums für Bildung und Forschung konfrontiert worden, das sich unübersehbar dagegen sträubt, diesen Sachverhalt prüfen zu lassen und bis jetzt konsequent mauert – was zur Einreichung einer Petition beim Deutschen Bundestag am 19.08.2013 und nach Ablehnung des Bundestags zu einer Beschwerde an Angela Merkel geführt hat, siehe:
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von Jocelyne Lopez
Ich verweise auf meine Bürgeranfrage nach Informationsfreiheitsgesetz vom 23.02.2015 an die Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), indem ich um die Beantwortung von vier Fragen über die Synchronisationsmethode der Uhren beim OPERA-CERN-Neutrinoexperiment gebeten habe, sowie über Informationen zur Auswertung der Meßdaten und zur Interpretation des Experiments: Bürgeranfrage vom 23.02.15 an die PTB über das OPERA-Experiment
Am 18.03.15 hat die PTB meine Bürgeranfrage mit der Begründung abgelehnt, dass sie über die gewünschten Informationen nicht verfügt, siehe OPERA-CERN-Neutrinoexperiment: Die Bundesbehörde PTB weiß nicht wovon sie redet, aber sie redet davon.
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von Jocelyne Lopez
Seit dem 31.05.2012 bemühe ich mich zusammen mit fachlich qualifizierten Wissenschaftlern vergeblich, von der Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) Auskünfte über die Synchronisationsmethode der Uhren beim OPERA-CERN-Neutrinoexperiment zu erhalten, siehe CERN-Neutrinoexperiment: Anfrage an die Physikalisch technische Bundesanstalt.
Die PTB wurde nämlich 2011 mit der Synchronisierung der Uhren bei diesem millionenschweren Experiment beauftragt, das vollständig mit Steuergeldern finanziert wurde. Ohne Kenntnis der angewandten Synchronisationsmethode ist es nämlich für
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von Jocelyne Lopez
Ich habe bei Facebook meine erneute Bürgeranfrage nach Informationsfreiheitsgesetz vom 23.02.2015 an die Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) veröffentlicht, womit ich zusammen mit qualifizierten Wissenschaftlern erneut versuche, Auskünfte über die Synchronisationsmethode der Uhren bei dem OPERA-CERN-Neutrinoexperiment von 2011 zu erhalten. Diese Bürgeranfrage und die Verweigerung der PTB seit 2012, die gewünschten Informationen zu erteilen, hat Neugier bei Facebook-Teilnehmern erweckt, die sich sonst nicht besonders für die Physik interessieren und gefragt haben, was hinter dieser Geschichte eigentlich steht. Ich habe also für nicht informierte Leser als grobe Übersicht erklärt, worum es hier geht:
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von Jocelyne Lopez
Seit dem 31.05.2012 bemühe ich mich zusammen mit anderen Bürgern vergeblich, von der Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) Auskünfte über die Synchronisationsmethode der Uhren beim OPERA-CERN-Neutrinoexperiment zu erhalten. Die PTB wurde 2011 mit der Synchronisierung der Uhren bei diesem millionenschweren Experiment beauftragt, das vollständig mit Steuergeldern finanziert wurde. Ohne Kenntnis der angewandten Synchronisationsmethode ist es nämlich für Wissenschaftler aus der Öffentlichkeit nicht möglich, die Messergebnisse zu interpretieren bzw. die offizielle Interpretation des Experiments durch die PTB zu prüfen. Siehe eine Zusammenstellung unserer Bemühungen seit 2012: CERN-Neutrinoexperiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt
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von Jocelyne Lopez
Ich verweise auf unsere Bemühungen seit April 2013, eine amtliche Prüfung der Vorwürfe der Datenmanipulation beim berühmten Experiment Hafele-Keating aus dem Jahre 1972 zu bewirken, das im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als Bestätigung der Speziellen Relativitätstheorie anerkannt und gelehrt wird. Wir sind dabei, wie es natürlich vor dem Hintergrund der offiziellen Stellung der Relativitätstheorie als nicht hinterfragbare Staatstheorie auch zu erwarten war, mit dem Widerstand des Bundesministeriums für Bildung und Forschung konfrontiert worden, das sich unübersehbar dagegen sträubt, diesen Sachverhalt prüfen zu lassen und bis jetzt konsequent mauert – was zur Einreichung einer Petition beim Deutschen Bundestag am 19.08.2013 geführt hat, siehe:
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von Jocelyne Lopez
Wie in meinem gestrigen Blog-Eintrag
Die Strafanzeige gegen die Bundesbehörde PTB wegen CERN-Neutrinoexperiment wurde eingestellt
angekündigt, habe ich heute eine Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Celle wegen Einstellung meiner Strafanzeige gegen die Behörde PTB durch die Staats-anwaltschaft Braunschweig wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Informations-freiheitsgesetz und Art. 5 Abs. 3 GG Wissenschaftsfreiheit eingereicht:
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von Jocelyne Lopez
Ich verweise auf meine Strafanzeige vom 10.12.2014 an die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen die Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Informationsfreiheitsgesetz und gegen Art. 5 Abs. 3 GG „Wissenschaftsfreiheit“ im Rahmen des CERN-Neutrinoexperiments:
Strafanzeige vom 10.12.2014 gegen die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wegen CERN-Neutrinoexperiment
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