CERN-Neutrinoexperiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt

von Jocelyne Lopez

Ich habe am 31.05.2012 eine Anfrage per E-Mail an den Präsidenten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) wegen Prüfung von technischen Unklarheiten für die Synchronisationsmethode der Uhren beim Neutrino-Experiment zwischen CERN und LNGS geschickt.

Nachstehend gebe ich den kompletten Austausch mit der PTB zum aktuellen Stand wieder:
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1) Anfrage an den Präsidenten der PTB – 31.05.2012

An den Präsidenten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)
Herrn Professor Dr. Joachim Hermann Ullrich
Betr.: Neutrino-Experiment zwischen CERN und LNGS
Datum: 31.05.2012

Sehr geehrter Herr Professor Ullrich,

durch die zahlreichen Berichterstattungen in den Medien über das Neutrino-Experiment zwischen CERN und LNGS ist mir bekannt geworden, dassUnklarheiten über die Synchronisationsmethode der Uhren bestehen, so dass die Messergebnisse von qualifizierten Außenseitern nicht eindeutig zu beurteilen und auszuwerten sind. Hierzu verweise ich zum Beispiel auf die Einwürfe von Dr. Wolfgang Engelhardt, ehemaliger Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, Garching, in einer Diskussion im Blog von Herrn Dr. Markus Pössel, worauf seitens Dr. Pössel bis jetzt leider nicht eingegangen wurde:

http://wissenschaftliche-physik.com/2012/04/dr-wolfgang-engelhardtuber-das-neutrino-experiment/

http://www.scilogs.de/wblogs/blog/relativ-einfach/teilchenphysik/2011-09-23/ueberlichtschnelle-neutrinos

Als naturwissenschaftlich interessierte Bürgerin ist mir daran gelegen, dass diese technischen Unklarheiten von Fachleuten geprüft und beseitigt werden, da ein öffentliches Interesse vorliegt und keine datengeschützten Informationen betroffen sind.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, mir die zuständige und verantwortliche Abteilung in Ihrer Behörde zu nennen, die folgende Fragen beantworten kann – bzw. meine Anfrage direkt an die zuständige und verantwortliche Abteilung weiterzuleiten:

Die Uhrensynchronisation zwischen CERN und LNGS wird in einem PTB Report „Relative calibration of the GPS time link between CERN and LNGS“ vom Sept. 2011, Verfasser Thorsten Feldmann, beschrieben (siehe PDF-Datei als Anhang „time-link CERN-LNGS.pdf“). Demnach erfolgte die Synchronisation mit Hilfe von GPS-Satelliten „in common view“, aber aus diesem Report geht nicht klar hervor,
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1) ob entsprechend dem Postulat der Speziellen Relativitätstheorie angenommen wurde, dass unabhängig von der Bewegung sowohl des Senders als auch des Empfängers c = const gilt, d.h. die Zeitdifferenzen zwischen Aussendung und Empfang eines Zeitsignals nach der Formel
Lk /c =delta t berechnet werden, wobei Lk die zu irgendeinem Zeitpunkt bekannten Abstände zwischen dem Satelliten und den Bodenstationen in CERN bzw. LNGS bedeuten,
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2) oder ob entsprechend den Messungen von Michelson und Gale (1925) in Übereinstimmung mit dem Sagnac-Effekt, aber im Widerspruch zur Speziellen Relativitätstheorie, angenommen wurde, dass die Ausbreitungs-Geschwindigkeit des Lichts auf der Erde c ± v beträgt, je nachdem ob sich das Licht in West- oder in Ostrichtung ausbreitet.
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3) Es ist mir bekannt, dass N. Ashby c = const nur im nicht-rotierenden Inertialsystem annimmt und für dieses System Zeitdifferenzen berechnet. Diese müssen dann allerdings auf das rotierende System transformiert werden, in dem die Messungen tatsächlich erfolgen. Ashby verwendet hierfür die Galilei-Transformation t´= t, die natürlich der Lorentztransformation widerspricht. Welche Transformation verwendet die PTB, um Zeitdifferenzen, die im nicht-rotierenden System berechnet werden, auf das rotierende System Erde zu übertragen?
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Ich möchte im Rahmen meiner Anfrage auf mein besonderes Bedürfnis nach Erfüllung des Artikels 20 Nr. 3 Grundgesetz hinweisen, sowie nach Einhaltung der Bestimmungen des Informationsfreiheits-gesetzes in Nordrhein-Westfalen.

Für eine Antwort auf meine Anfrage bis zum 20. Juni 2012 bedanke ich mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Jocelyne Lopez

Mitunterzeichner:
Dipl.-Ing. Ekkehard Friebe

Anlage: Relative calibration of the GPS time link between CERN and LNGS
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2) Erste Erinnerung an den Präsidenten der PTB – 25.06.2012:

An: den Präsidenten der Physikalisch-TechnischenBundesanstalt (PTB)
Herrn Professor Dr. Joachim Hermann Ullrich

Betr.: Neutrino-Experiment zwischen CERN und LNGS
Meine Anfrage vom 31.05.12 (anbei als PDF-Dateien)
Datum: 25.06.12

Sehr geehrter Herr Professor Ullrich,

per E-Mail vom 31.05.12 habe ich eine Anfrage zur Klärung von fachtechnischen Details im Rahmen des im Betreff genannten Neutrino-Experiments an Sie gerichtet. Leider habe ich bis zum festgesetzten Termin 20. Juni 2012 keine Antwort der in Ihrer Behörde zuständigen und verantwortlichen Abteilung zur Beantwortung meiner Anfrage erhalten.

Es besteht dementsprechend für die fachlich qualifizierten Wissenschaftler in der Allgemeinheit weiterhin eine Unsicherheit zur Bewertung und Auslegung der Ergebnisse dieses Experiments, die unbedingt einer Klärung bedarf.

Hier erlaube ich mir, kurz auf die Ausführungen von Dr. Wolfgang Engelhardt im Blog von Dr. Markus Pössel zurückzukommen – die auch unerwidert geblieben sind – weil der in meiner Anfrage angegebene Link zwischenzeitlich nicht mehr funktioniert: Die Internet-Domain der Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ wurde nämlich am 2. Juni 2012 von Unbekannten gestohlen und ihre Inhalte online missbraucht. Der unter einem neuen Domain-Namen wiederhergestellte Link zu den Ausführungen von Dr. Wolfgang Engelhardt finden Sie unter:

https://www.kritik-relativitaetstheorie.de/2012/04/dr-wolfgang-engelhardt-uber-das-neutrino-experiment

Den Stand der Diskussion bis zum 23. Juni kann man hier einsehen:

http://www.scilogs.de/wblogs/blog/relativ-einfach/teilchenphysik/2011-09-23/ueberlichtschnelle-neutrinos#comment-39901

Weiterhin möchte ich im Rahmen meiner Anfrage auf mein besonderes Bedürfnis nach Erfüllung des Artikels 20 Nr. 3 Grundgesetz hinweisen, sowie nach Einhaltung der Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes in Nordrhein-Westfalen, da ein Klärungsbedarf für sachbezogene und nicht datengeschützte Informationen als öffentliches Anliegen dringend besteht.

Für eine Antwort auf meine Anfrage bis zum 16. Juli 2012 bedanke ich mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Mitunterzeichner:
Dipl.-Ing. Ekkehard Friebe
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3) Antwort der PTB vom 28.06.12 :

von Robert Wynands
Betr: : Erinnerung – Anfrage wegen Neutrino-Experiment zwischen CERN und LNGS
Datum: 28.06.12

Sehr geehrte Frau Lopez,

Sie hatten sich an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt gewandt, um zu fragen, ob bei der GPS-Kalibrierung für die Neutrino-Laufzeitmessungen des OPERA-Experimentes alles korrekt verlaufen ist. Um es kurz zu machen: Ja.

Die Kalibrierung von GPS-Zeitsynchronisationsverbindungen ist seit Jahren eine Routineangelegenheit für die Zeitlaboratorien dieser Welt. Die hohe Präzision, die dort erreicht wird, ist nur möglich, indem alle relevanten Effekte von Relativitätstheorie, von Atmosphärenphysik und von der Elektronik in den Satellitenterminals berücksichtigt werden. Sie können also beruhigt sein, dort ist nichts schief gegangen.

In den letzten Monaten hat sich viel getan in Bezug auf die Behauptungen der OPERA-Kollaboration. Zuerst wurden zwei Fehler in deren experimentellen Aufbauten entdeckt, die aber beide nichts mit unserer Kalibrierung der GPS-Empfänger zu tun hatten. Wenn Sie dort mehr Details wissen wollen, können wir Ihnen als PTB deshalb nicht weiterhelfen. Und dann wurden vom gleich neben OPERA aufgebauten ICARUS-Experiment im März neue Daten präsentiert. Ergebnis: Die Neutrinos laufen nicht schneller als das Licht. Nach Reparatur ihres Aufbaus kann das nun auch OPERA bestätigen — das ursprüngliche Problem ist also vollständig geklärt, und in dieser Hinsicht ist die Welt wieder in Ordnung. Insgesamt ist diese Angelegenheit ein gutes Beispiel für die wissenschaftliche Arbeitsweise, die sensationsheischende Ankündigungen durch sorgfältiges Arbeiten und Überprüfen wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholt.

Details mit Stand von Mitte Juni 2012 finden Sie z. B. auf den Webseiten des CERN:

http://press.web.cern.ch/Press/PressReleases/Releases2011/PR19.11E.html

Mit freundlichen Grüßen
R. Wynands
Präsidialer Stab, PTB
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4) Meine Beschwerde an die PTB vom 08.07.12:

An: den Präsidenten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)
Herrn Professor Dr. Joachim Hermann Ullrich 
Betr.: Neutrino-Experiment zwischen CERN und LNGS
Meine Anfrage vom 31.05.2012 (nachstehend)
Meine Erinnerung vom 25.06.2012 (nachstehend)
Ihre Antwort vom 28.06.12 (R. Wynands , Präsidialer Stab)
Meine heutige Beschwerde
Datum: 08.07.12

Sehr geehrter Herr Professor Ullrich,

Ich danke für Ihre Antwort vom 28.06.12 auf meine o.g. Anfrage sowie auf meine Erinnerung. Jedoch kann ich diese Antwort leider nicht hinnehmen und erhebe hiermit Widerspruch und Beschwerde: Keine der drei von mir gestellten Fragen wurde beantwortet.

Der Hintergrund meiner Fragestellung war die Diskussion im Blog von Dr. Markus Pössel, aus der hervorging, dass seitens der PTB unterschiedliche Aussagen über das von Dr. Feldmann verwendete Synchronisationsverfahren vorliegen. Dr. Engelhardt hat noch einmal am 23.06.2012 in einem Beitrag im Blog von Dr. Pössel, der unter diesem Link übernommen wurde

https://www.kritik-relativitaetstheorie.de/2012/04/dr-wolfgang-engelhardt-uber-das-neutrino-experiment

die unterschiedlichen Positionen von Dr. Bauch (entsprechend meiner Frage Nr. 1) und Prof. Göbel (entsprechend meiner Frage Nr. 2) dargestellt. Frage Nr. 3) wollte wissen, mit welcher Zeittransformation der Übergang bei einer Berücksichtigung des Sagnaceffekts im nicht-rotierenden Inertialsystem ins rotierende Erdsystem vorgenommen wurde, falls die Aussage von Prof. Göbel und nicht die von Dr. Bauch zutrifft.

Die allgemein gehaltene Bemerkung von R. Wynands, dass „alle relevanten Effekte der Relativitätstheorie“ berücksichtigt wurden, lässt darauf schließen, dass Dr. Feldmann das Postulat c = const, auf dem die Spezielle Relativitätstheorie beruht, angenommen hat, dass also meine Frage 1) positiv zu beantworten ist. Falls Wynands Antwort so gemeint war, bitte ich um Bestätigung. In diesem Fall hat sich Prof. Göbel getäuscht, wenn er angab, Dr. Feldmann habe den Sagnaceffekt berücksichtigt, welcher c +/- v auf der Erde zur Folge hat. Dann freilich erübrigt sich die Beantwortung von Frage Nr. 3, denn wenn nur im Erdsystem gerechnet wird, findet keine Zeittransformation nach Ashby vom inertialen ins rotierende System statt.

Ich darf Sie nun noch einmal darum bitten, durch Beantwortung meiner Fragen aufzuklären, wie Dr. Feldmann vorgegangen ist, denn die Unterlagen hierüber müssten in der PTB vorliegen. Die Frage nach der gewählten Synchronisationsmethode ist von allgemeinem Interesse und nicht auf das spezielle OPERA-Experiment beschränkt. Nach den vorliegenden Informationen verwenden auch alle Folgeexperimente (z.B. ICARUS) die von METAS und Dr. Feldmann angewandte Synchronisationsmethode. Zur Interpretation der Resultate ist es daher von großer Wichtigkeit zu wissen, ob nun c = const oder c +/- v angenommen wird.

Durch das Ausweichen meiner Fragen fühle ich mich in meinen Rechten als Bürgerin verletzt. Ich verweise weiterhin auf mein besonderes Bedürfnis nach Erfüllung des Artikels 20 Nr. 3 Grundgesetz, sowie nach Einhaltung der Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes in Nordrhein-Westfalen bzw. der EU-Antikorruptionsvereinbarung und danke für die Beantwortung meiner Anfrage bis zum 30. Juli 2012, ehe ich mich veranlaßt fühle, eine Beschwerde an die nächsthöhere Instanz einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Mitunterzeichner:
Dipl.-Ing. Ekkehard Friebe, Regierungsdirektor i.R. des Deutschen Patentamtes

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5) Antwort der PTB vom 20.07.2012 :

von Robert Wynands
Betr:  Neutrino-Experiment zwischen CERN und LNGS – Beschwerde
Datum: 20.07.12

Sehr geehrte Frau Lopez,

Sie hatten sich erneut an uns gewandt, weil Sie unsere früheren Erläuterungen zur Kalibrierung von GPS-Links als nicht ausreichend angesehen hatten. Ich möchte versuchen, Ihnen die Situation genauer zu erläutern. Dazu habe ich Ihnen als Beispiel den Report zur Kalibrierung des Links zwischen CERN und dem Gran-Sasso-Labor angehängt. Dort sind die technischen Details sowie Verweise auf vertiefende Literatur aufgeführt.

In diesem Kalibrierreport finden Sie das Wort Sagnac-Effekt nicht. Der Grund ist, dass GPS-Daten im sog. CGGTTS-Format für die Kalibrierung verwendet werden. Das Format ist in einer Technical Directive beschrieben, die sich an Hersteller von GPS-Empfängern wendet — dieses Dokument habe ich Ihnen hier ebenfalls angefügt. Im Annex II, Punkt iii-4 wird der Sagnac-Effekt erwähnt. Unser mobiler Empfänger liefert direkt Ausgangsdaten im CGGTTS-Format. Der an den beiden Standorten CERN und LNGS betriebene Empfängertyp (Septentrio PolaRx) liefert Daten in einem anderen standardisierten Format, RINEX (receiver independent exchange format), die dann zum Vergleichen mit der Software R2CGGTTS weiter verarbeitet werden. Wir haben es nie in Frage gestellt, dass sowohl der Hersteller unseres Empfängers als auch der Autor der R2CGGTTS-Software, die vom BIPM gepflegt und verteilt wird, den Sagnac-Effekt korrekt einrechnen. Das Verfahren wird entsprechend seit vielen Jahren für über die ganze Welt verteilte Stationen eingesetzt, die mit ihren Atomuhren zum Beispiel zur Ermittlung der Weltzeit beitragen. Dabei treten keine Inkonsistenzen auf, die uns an der R2CGGTTS-Software zweifeln ließen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen über den inneren Aufbau fremder Software einfach deshalb keine weitere Auskunft geben können, weil wir selber ja auch nicht mehr wissen. Wie gesagt, weil alle Ergebnisse konsistent zusammenpassen, haben wir keinen Grund zur Annahme, dass die Software des BIPM einen Fehler bei der Korrektur der relativistischen Effekte (Sagnac) enthalten könnte. Ich hoffe, dass ich damit Ihre inhaltlichen Fragen soweit beantworten konnte.

Noch eine juristische Bemerkung,weil Sie geschrieben hatten: „[…] ich […] erhebe hiermit Widerspruch und Beschwerde.“ Bei der Antwort auf eine Bürgeranfrage handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, gegen den ein Widerspruch zulässig wäre. Was genau Sie mit „Beschwerde“ meinen, ist mir nicht klar. Falls Sie damit eine formale Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten der PTB einlegen wollten, so steht es Ihnen frei, dies bei der vorgesetzten Stelle, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
R. Wynands

Anlagen:

Relative calibration of the GPS time link between CERN and LNGS
Technical Directives for Standardization of GPS Time Receiver Software

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6) 16.03.2013 – Rückfrage an die PTB :

An den Präsidenten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)
Herrn Professor Dr. Joachim Hermann Ullrich
Neutrino-Experiment zwischen CERN und LNGS
Unser Schriftwechsel zwischen dem 31.05.2012 und dem 20.07.2012 (Robert Wynands)
Hier: Rückfrage
16. März 2013

Sehr geehrter Herr Professor Ullrich,

ich komme auf unseren o.g. Schriftwechsel aus dem Jahre 2012 zurück, dessen Zusammenstellung Sie zum leichteren Übersicht auch aus folgender Webseite entnehmen können:

Neutrino-Experiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt

da für mich als naturwissenschaftlich interessierte Bürgerin eine wichtige klärungsbedürftige Frage hinsichtlich der Interpretation des Experiments besteht, die ich leider weder aus eigenen Überlegungen noch aus regen Austauschen in Diskussionsforen nachvollziehen kann.

Sie schrieben am 28.06.12, dass die Effekte der Relativitätstheorie zur Synchronisation der Uhren korrekt zugrunde gelegt wurden – womit im Kontext von der Annahme c=const die Rede war – und dass das Experiment die Relativitätstheorie bestätigt habe: Die Neutrinos laufen nicht schneller als das Licht:

Zitat PTB 28.06.12:

Sie hatten sich an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt gewandt, um zu fragen, ob bei der GPS-Kalibrierung für die Neutrino-Laufzeitmessungen des OPERA-Experimentes alles korrekt verlaufen ist. Um es kurz zu machen: Ja.

Die Kalibrierung von GPS-Zeitsynchronisationsverbindungen ist seit Jahren eine Routineangelegenheit für die Zeitlaboratorien dieser Welt. Die hohe Präzision, die dort erreicht wird, ist nur möglich, indem alle relevanten Effekte von Relativitätstheorie, von Atmosphärenphysik und von der Elektronik in den Satellitenterminals berücksichtigt werden. Sie können also beruhigt sein, dort ist nichts schief gegangen. […] Und dann wurden vom gleich neben OPERA aufgebauten ICARUS-Experiment im März neue Daten präsentiert. Ergebnis: Die Neutrinos laufen nicht schneller als das Licht. Nach Reparatur ihres Aufbaus kann das nun auch OPERA bestätigen — das ursprüngliche Problem ist also vollständig geklärt, und in dieser Hinsicht ist die Welt wieder in Ordnung.“ 

Am 20.07.2012 schrieben Sie dagegen aus meiner Sicht widersprüchlicher Weise, dass Sie davon ausgehen, dass die relativistische Annahme c=const durch den Sagnac-Effekt c + v bei der Synchronisation der Uhren „korrigiert“ wurde:

Zitat PTB 20.07.2012:

Wir haben es nie in Frage gestellt, dass sowohl der Hersteller unseres Empfängers als auch der Autor der R2CGGTTS-Software, die vom BIPM gepflegt und verteilt wird, den Sagnac-Effekt korrekt einrechnen. […] Wie gesagt, weil alle Ergebnisse konsistent zusammenpassen, haben wir keinen Grund zur Annahme, dass die Software des BIPM einen Fehler bei der Korrektur der relativistischen Effekte (Sagnac) enthalten könnte.“

Es entsteht dann für mich, sowohl physikalisch, als auch mathematisch und logisch, ein nicht lösbares Verständnisproblem:

Wie kann man die Annahme c=const durch die Annahme c+v korrigieren, wobei das Ergebnis trotzdem c=const bleibt?

Sie schreiben, dass „die Ergebnisse konsistent zusammenpassen“. Diese Aussage kann ich überhaupt nicht nachvollziehen: Womit passen die Ergebnisse konsistent zusammen: mit c=const oder mit c+v? Beide Aussagen schließen sich nämlich mathematisch und logisch völlig aus, sie können nicht gleichzeitig gültig sein. Physikalisch sind sie auch nicht zu vereinbaren: Entweder laufen die Neutrinos mit c oder sie laufen mit c+v. Auch fachlich qualifizierte Teilnehmer in Diskussionsforen in den letzten Monaten konnten sich den Widerspruch zur offiziellen Interpretation des Experiments weder mathematisch noch physikalisch erklären.

Da es sich um eine grundlegende Frage im öffentlichen Interesse zur Interpretation der Ergebnisse des Experiments handelt, bitte ich Sie, für interessierte Bürger aus der Öffentlichkeit nachvollziehbar die Argumentation darzulegen, die Sie zu der Interpretation geführt hat, dass die Neutrinos nicht schneller als c laufen, obwohl der gegenseitige Sagnac-Effekt c+v als Korrektur korrekt eingerechnet wurde.

Für eine Antwort bis zum 16.04.2013 danke ich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

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7) 20.03.2013 – E-Mail-Antwort der PTB:

Sehr geehrte Frau Lopez,

Sie hatten sich erneut an uns gewandt, um Auskunft über die Behandlung des Sagnac-Effektes in der Software in den Zeitvergleichs-Satellitenmodems zu erhalten. Da wir dort den Quellcode nicht besitzen, können wir nichts zur konkreten Implementierung aussagen. Sie müssten sich dazu an die Programmierer der Software wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Robert Wynands
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Priv.-Doz. Dr. Robert Wynands
Leitung Präsidialer Stab / Head: Presidential Staff
Physikalisch-Technische Bundesanstalt

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8 ) 22.03.2013 – Meine E-Mail-Antwort an die PTB:

An den Präsidenten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)
Herrn Professor Dr. Joachim Hermann Ullrich
Betr.: Neutrino-Experiment zwischen CERN und LNGS
Unser Schriftwechsel zwischen dem 31.05.2012 und dem 20.07.2012
Meine Rückfrage vom 16.03.2013
Ihre Antwort vom 20.03.2013 (Robert Wynands)
Datum: 22. März 2013

Sehr geehrter Herr Wynands,

Ich danke für Ihre o.g. Antwort vom 20.03.2013 auf meine Rückfrage vom 16.03.2013 in obiger Angelegenheit.

Leider wurde meine Frage überhaupt nicht beantwortet.

Ich habe nämlich nicht um die Offenlegung der konkreten Implementierung der angewandten Software vom BIPM zur Behandlung des Sagnac-Effekts gebeten, da Sie mir schon am 20.07.2012 hierzu eine verbindliche Auskunft gaben: Es sei nicht in Frage zu stellen, Zitat: „dass die Software des BIPM einen Fehler bei der Korrektur der relativistischen Effekte (Sagnac) enthalten könnte“. Diese fachliche Auskunft der PTB ist für mich als naturwissenschaftlich interessierte Bürgerin ausreichend und maßgebend, so daß ich selbst auch davon ausgehen darf, dass die Korrektur der relativistischen Effekte durch den Sagnac-Effekt softwaremäßig korrekt eingerechnet wurde.

Diese für mich 2012 noch offene Frage der Zugrundelegung des Sagnacs-Effekts war also schon durch Ihr Amt am 20.07.2012 zufriedenstellend beantwortet worden.

Meine Rückfrage vom 16.03.2013 bezog sich auf die Interpretation der Ergebnisse des Experiments durch Ihr Amt, die Sie mir am 28.06.12 auch ausreichend und maßgebend dargelegt haben:

Zitat: „Die hohe Präzision, die dort erreicht wird, ist nur möglich, indem alle relevanten Effekte von Relativitätstheorie, von Atmosphärenphysik und von der Elektronik in den Satellitenterminals berücksichtigt werden. Sie können also beruhigt sein, dort ist nichts schief gegangen. […] Und dann wurden vom gleich neben OPERA aufgebauten ICARUS-Experiment im März neue Daten präsentiert. Ergebnis: Die Neutrinos laufen nicht schneller als das Licht. Nach Reparatur ihres Aufbaus kann das nun auch OPERA bestätigen — das ursprüngliche Problem ist also vollständig geklärt, und in dieser Hinsicht ist die Welt wieder in Ordnung.

Ihre Auslegung des Experiments enthält jedoch einen eindeutigen Widerspruch und ist daher gegenüber der Öffentlichkeit unbedingt klärungsbedürftig: Wie kann man erklären, dass die Messungen die Annahme Einsteins c=const bestätigt haben, wenn man diese Annahme durch den als gültig anerkannten und schon 1925 erbrachten experimentellen Nachweis Sagnacs c+v „korrigiert“ hat? Sie werden verstehen, dass diese Interpretation des Experiments durch Ihr Amt für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar und irreführend ist.

Ich berufe mich weiterhin auf das Informationsfreiheitgesetz, dessen Zweck ganz besonders einleuchtend durch das Berliner Informationsfreiheitsgesetz formuliert wurde:

§ 1 – Zweck des Gesetzes

„Zweck dieses Gesetzes ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht das in Akten festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.“

Die Öffentlichkeit, die diese extrem teuren Messungen mit Steuergeldern finanziert hat, hat einen Anspruch auf eine verbindliche, nachvollziehbare und widerspruchsfreie Interpretation der Ergebnisse durch Ihr Amt.

Ich danke daher im Voraus für die Beantwortung meiner Frage im öffentlichen Interesse bis zum 22.04.2013 und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

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9) 22.03.2013 – E-Mail-Antwort der PTB:

Sehr geehrte Frau Lopez,

die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat in insgesamt 22 Gesetzen und Verordnungen eine Fülle von Aufgaben übertragen bekommen. Die Erklärung von physikalischen Effekten für interessierte Laien zählt nicht zu diesen Aufgaben — dafür gibt es Physikbücher, Studiengänge, VHS-Kurse. Dennoch haben wir nach unseren Möglichkeiten versucht, solche Anfragen, die gelegentlich eingehen, zu beantworten, in einer Sprache, die auch von Personen verstanden werden kann, die nicht als Physiker ausgebildet wurden.

Laut Gesetz müssen wir unsere Leistungen nach der Zulassungskostenverordnung bzw. der Kostenverordnung für Nutzleistungen abrechnen — die aktuellen Stundensätze finden sich auf unserer Webseite. Bei Bürgeranfragen haben wir bisher auf die Rechnungsstellung verzichtet, weil sich der Aufwand in der Regel in Grenzen hält. Dennoch müssen wir bei diesem Kulanzservice immer darauf achten, dass wir nicht als kostenloser Nachhilfedienst für Physik missbraucht werden.

Nun zu Ihrer neuerlichen Anfrage. Ein letztes Mal noch nehme ich mir Zeit, um Ihnen Hinweise zu geben, die Ihnen vielleicht weiterhelfen können.

Ob man es mag oder nicht: Unabhängig davon, was in Blogs, Tweets oder sonstwo geschrieben wird, es gibt keinen einzigen experimentellen Beleg dafür, dass irgendein Materieteilchen oder Information sich im Vakuum schneller als das Licht bewegt. Wenn man in diesem Feld, wo die Intuition versagt, genau verstehen will, was passiert (und was nicht passieren kann), reicht eine Argumentation in der Alltagssprache einfach nicht: Man muss sich des korrekten und vollständigen mathematischen Formalismus bedienen. Das ist mühevoll, erfordert viele Vorkenntnisse und bietet viele Möglichkeiten, etwas falsch zu machen. Nicht ohne Grund lernen Physikstudenten diese Dinge erst in späteren Studienjahren.

Ein üblicher Fehler im Bereich der Relativitätstheorie, der zu endlosen Diskussionen führen kann, ist, dass man in einem Koordinatensystem (Bezugssystem) anfängt zu rechnen und zwischendurch, ohne es zu merken, in einem anderen System weiterrechnet. Die gleiche Ursache liegt zugrunde, wenn Leute glauben, ein Spiegel vertausche links und rechts, wo er doch vorne und hinten vertauscht. Solch ein unbemerkter und unbeabsichtigter Wechsel des Bezugssystems passiert leichter, als man denkt, zum Beispiel wenn man Formeln aus verschiedenen Quellen nutzt und diese Quellen (implizit oder explizit) unterschiedliche Bezugssysteme verwenden. Das gilt insbesondere, wenn die Bezugssysteme beschleunigt sind, also z. B. rotieren, worauf der Sagnac-Effekt ja beruht. Das gibt so typische Verwirrungen wie „c vs. c+v“. Möglicherweise ist das auch bei Ihrem Problem der Fall, vielleicht auch nicht. Da müssen Sie Ihre eigenen Rechnungen oder benutzte Formeln kritisch auf unbeabsichtigte Wechsel des Bezugssystems überprüfen. Wir als PTB können Ihnen hier nicht weiterhelfen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies die abschließende Kommunikation der PTB zu diesem Thema sein muss, aus den oben erläuterten Gründen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
R. Wynands
————————————————–
Priv.-Doz. Dr. Robert Wynands
Leitung Präsidialer Stab / Head: Presidential Staff
Physikalisch-Technische Bundesanstalt.

 

10) 30.03.2013 – Meine Antwort auf das Schreiben der PTB vom 22.03.2013:

An den Präsidenten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)
Herrn Professor Dr. Joachim Hermann Ullrich
Betr.: Neutrino-Experiment zwischen CERN und LNGS
Unser Schriftwechsel zwischen dem 31.05.2012 und dem 20.03.2013
Meine Rückfrage vom 22.03.2013
Ihre Antwort vom 22.03.2013 (Robert Wynands)
Datum: 30. März 2013

Sehr geehrter Herr Dr. Wynands,

ich danke für Ihre Antwort vom 22.03.2013 auf meine Rückfrage vom selben Datum in obiger Angelegenheit.

Ich möchte zu Ihren folgenden Ausführungen Stellung nehmen:

Zitat PTB 22.03.2013:

die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat in insgesamt 22 Gesetzen und Verordnungen eine Fülle von Aufgaben übertragen bekommen. Die Erklärung von physikalischen Effekten für interessierte Laien zählt nicht zu diesen Aufgaben dafür gibt es Physikbücher, Studiengänge,VHS-Kurse.“

Zitatende

Dass die PTB insgesamt Aufgaben im Rahmen von 22 Gesetzen und Verordnungen zu erfüllen hat, ist weder ungewöhnlich noch einschränkend: Ich verweise auf Art. 20 III Grundgesetz, wonach jede öffentliche Stelle ohne Einschränkungen an alle Gesetze gebunden ist, denn niemand steht über dem Gesetz.

Es handelt sich auch bei meiner Anfrage keinesfalls um eine reine Laienfrage, sondern um einen gesetzlichen Anspruch der Öffentlichkeit, eine konsistente Interpretation der Ergebnisse eines extrem teuren Experiments zu erhalten, das sie mit Steuergeldern finanziert hat und woran die PTB sich maßgebend durch die Uhrensynchronisation beteiligt hat.

In diesem Zusammenhang mochte ich hier Kommentare des Lehrers Peter Rösch zu Ihrem Schreiben vom 22.03.2013 zitieren:

Zitat OStR Peter Rösch:

„es ist durchaus nicht so, daß es bei dem Anliegen der Frau Lopez das ich seit geraumer Zeit per Internet mitverfolge um eine reine Laienfrage geht.
[…]
Die Antwort auf die Expertenfrage, auf die Herr Dr. Wynands einzugehen gebeten wurde, findet sich in keinem Physikbuch/Studiengang/VHS-Kurs. Vielmehr betrifft sie das ureigenste Arbeits- und Sachgebiet des Herrn Dr. Wynands. Für mich als Physiklehrer wäre es sehr befreiend, wenn ich vom zuständigen Experten eine authentische und valide Antwort z. B. auf die Frage nach “c + v” erhalten könnte.

Ich habe mir gerade die geringe Mühe gemacht, einmal nachzuschlagen, was unsere aktuellsten Oberstufenphysikbücher zum Thema GPS zu sagen haben.

Beim DORN-BADER (2011) wird mit keiner Silbe mehr behauptet, daß das GPS etwas mit der Relativitätstheorie zu tun habe in klarem Unterschied zur Vorauflage (2000). Indem das Stichwort kurz im Kapitel über Relativitätstheorie aufscheint, wird ein Zusammenhang nur noch suggeriert behauptet wird er nicht mehr.

Die METZLER-PHYSIK (2011) weist dasselbe Phänomen auf: Auch hier ist jede klare Bezugnahme auf die Relativitätstheorie vermieden, wieder in krassem Gegensatz zur Vorauflage. Man war besonders schlau: Im Kapitel “Relativistische Kinematik” gibt es einen Kasten “Exkurs”, in dem das GPS abgehandelt wird ohne jede Bezugnahme auf eine Gesetzmäßigkeit der Relativitätstheorie!

Im ebenfalls aktuellen Oberstufenlehrbuch GIANCOLI (2011), das sogar den ausführlichsten Eindruck macht, findet sich vom GPS NullkommaNull.

Damit sind die Schullehrbücher jetzt auf der Linie, der das beliebte Technik-Handbuch “WIE FUKTIONIERT DAS?” (1998) folgt: Das GPS ist da ohne jede Bezugnahme auf “Einstein” erklärt. Auf diesen auffälligen Umstand habe ich vor zehn Jahren schon in einem Leserbrief an die Badischen Neuesten Nachrichten hingewiesen, der dann auch abgedruckt wurde.

Herr Priv. Doz. Wynands irrt also, wenn er meint, die Antwort auf die an die PTB gestellte Frage fände sich im Physikbuch.

Als Lehrer möchte ich jetzt doch darauf bestehen, von der PTB endlich eine nachvollziehbare und handfeste Aussage zu dem Problem zu erhalten, da ihr ureigenstes Arbeitsgebiet ebenso wie das meinige betroffen ist.“

Zitatende

 

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Zitat PTB 22.03.2013:

Laut Gesetz müssen wir unsere Leistungen nach der Zulassungskostenverordnung bzw. der Kostenverordnung für Nutzleistungen abrechnen die aktuellen Stundensätze finden sich auf unserer Webseite. Bei Bürgeranfragen haben wir bisher auf die Rechnungs-stellung verzichtet, weil sich der Aufwand in der Regel in Grenzen hält. Dennoch müssen wir bei diesem Kulanzservice immer darauf achten, dass wir nicht als kostenloser Nachhilfedienst für Physik missbraucht werden.“

Zitatende

Meine Anfrage erfolgte im öffentlichen Interesse, wie ich es ausdrücklich geltend gemacht habe und wie es ohnehin aus der Thematik ersichtlich ist. Ich weise darauf hin, dass eine Gebührenbefreiung für Amtshandlungen vorgesehen ist, die im öffentlichen Interesse geleistet werden, sowohl im Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz §2 (2) als auch im Berliner Informationsfreiheitsgesetz § 2 (2). Ihre Unterstellung, ich würde bei meinem Anliegen die PTB als kostenloser Nachhilfedienst für Physik missbrauchen, empfinde ich als fehl am Platz und unsachlich.

Nun zu verschiedenen Aussagen über die Interpretation der Ergebnisse des Experiments durch die PTB, die aus meiner Sicht Widersprüche enthalten und somit weiterhin klärungsbedürftig sind:

Zitat PTB 28.06.12:

„Die Kalibrierung von GPS-Zeitsynchronisationsverbindungen ist seit Jahren eine Routineangelegenheit für die Zeitlaboratorien dieser Welt. Die hohe Präzision, die dort erreicht wird, ist nur möglich, indem alle relevanten Effekte von Relativitätstheorie, von Atmosphärenphysik und von der Elektronik in den Satellitenterminals berücksichtigt werden. Sie können also beruhigt sein, dort ist nichts schief gegangen.“

Zitatende

Diese Aussage, dass die hohe Präzision der Messungen nur möglich ist, indem die relevanten Effekte der Relativitätstheorie berücksichtigt werden, steht im Widerspruch zu verschiedenen, im Internet zugänglichen Fachveröffentlichungen, wie zum Beispiel eine Fachstudie aus dem Jahre 1996 der beiden Autoren Henry F. Fliegel und Raymond S. DiEsposti:

GPS and relativity: an engineering overview; [S. 198-199:]
Questions and Answers. 1996. 12 S. (=S. 189-199)
http://tycho.usno.navy.mil/ptti/1996/Vol%2028_16.pdf

die genau das Gegenteil darlegt: Die relativistischen Effekte der SRT werden bei der GPS-Technologie routinemäßig nicht berücksichtigt, weil sie unerheblich und irrelevant sind (zu geringfügig).

CARROLL ALLEY (UNIVERSITY OF MARYLAND) bemerkt zum Schluss ausdrücklich: … it’s the absence of any explicit acknowledgement of special relativistic effects due to the speed of light being the same whenever measured by an observer, leading to the relativity of simultaneity and the associated Lorentz transformation physics – there’s nothing of that at all modeled in the current system” …

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Zitat PTB 22.03.2013:

„Ob man es mag oder nicht: Unabhängig davon, was in Blogs, Tweets oder sonstwo geschrieben wird, es gibt keinen einzigen experimentellen Beleg dafür, dass irgendein Materieteilchen oder Information sich im Vakuum schneller als das Licht bewegt.

Zitatende

Diese Aussage, es sei nie experimentell nachgewiesen worden, dass Materieteilchen oder Informationen schneller als c laufen, steht im eklatanten Widerspruch mit der routinemäßigen Zugrundelegung des Sagnac-Effekts c+v bei der GPS-Technologie, der auf einem experimentellen Beleg beruht: Das Licht selbst läuft ja mit c+v. Tun es die Neutrinos etwa nicht?

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Zitat PTB 22.03.2013:

„Ein üblicher Fehler im Bereich der Relativitätstheorie, der zu endlosen Diskussionen führen kann, ist, dass man in einem Koordinatensystem (Bezugssystem) anfängt zu rechnen und zwischendurch, ohne es zu merken, in einem anderen System weiterrechnet. […] Solch ein unbemerkter und unbeabsichtigter Wechsel des Bezugssystems passiert leichter, als man denkt, zum Beispiel wenn man Formeln aus verschiedenen Quellen nutzt und diese Quellen (implizit oder explizit) unterschiedliche Bezugssysteme verwenden“

Zitatende

Die weiter oben zitierte Fachstudie der Autoren Henry F. Fliegel und Raymond S. DiEsposti lässt leider das unbemerkte Auftreten dieses Methodologie-Fehlers bei der offiziellen Interpretation des CERN-Experiments vermuten. Es wird in der routinemäßigen GPSTechnologie bei der Auswertung der Meßdaten mit zwei verschiedenen Bezugssystemen gearbeitet: Es erfolgt ein Wechsel zwischen dem realen, bewegten Bezugssystem „rotierende Erde“ (gemäß Sagnac) und einem fiktiven, ruhenden Bezugssystem „Erdmittelpunkt“ (gemäß ECI – Geocentric Earth Centered Inertial System), wobei man Formeln aus verschiedenen Quellen nutzt: c+v gemäß Sagnac, c=const gemäß Einstein.

Vor diesem Hintergrund ist es unbedingt erforderlich zur konsistenten Interpretation der Ergebnisse des CERN-Experiments durch die Öffentlichkeit, dass die PTB folgende wesentliche Punkte noch klärt:

  1. Trifft es zu, dass entgegen der Auskunft der PTB die Effekte der Speziellen Relativitätstheorie aufgrund ihrer Geringfügigkeit und Irrelevanz bei der routinemäßigen GPS-Anwendung nicht berücksichtigt werden?
  2. Trifft es zu, dass entgegen der Auskunft der PTB experimentell nachgewiesen wurde, dass der Sagnac-Effekt gilt und dementsprechend das Licht mit c+v läuft?
    .
  3. Trifft es zu, dass bei der Auswertung der Meßdaten mit zwei verschiedenen Bezugssystemen gearbeitet wird, und zwar mit einem realen, bewegten Bezugssystem „rotierende Erde“ und mit einem fiktiven, ruhenden Bezugssystem „Erdmittelpunkt“?
    .
  4. Wenn ja, trifft es zu, dass gemäß dem Vorgang von N. Ashby die PTB zur Transformation der Zeit zwischen den beiden Systemen die Galilei-Transformation (t´ = t) und nicht die Lorentz-Transformation ( t´ = Y (t – x v / c2) ) verwendet?

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Für eine Antwort bis zum 30. April 2013 danke ich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Jocelyne Lopez

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11) 31.03.2013 – Brief von Dr. Wolfgang Engelhardt an den Präsidenten der PTB:

Professor Dr. Joachim Hermann Ullrich
Präsident der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

31. Mrz. 2013

Betr.: Neutrino-Experiment zwischen CERN und LNGS

Sehr geehrter Herr Professor Ullrich,

auch ich verfolge im Internet die ehrenwerten Bemühungen von Frau Lopez, belastbare Informationen vom Leiter Ihres Stabs zu erhalten, zumal ich selbst im vorigen Jahr mit widersprüchlichen Verlautbarungen aus der PTB bedient wurde.

Mit Verwunderung musste ich damals feststellen, dass die PTB eine Einzelperson damit beauftragt hatte, die entscheidend wichtige Uhrensynchronisation zwischen CERN und LNGS zu besorgen, oder zumindest zu überprüfen. Der junge Physiker Dr. Thorsten Feldmann schien allen Ernstes geglaubt zu haben, dass die Lichtgeschwindigkeit konstant, unabhängig von der Geschwindigkeit des Senders und des Empfängers sei, wie Voigt 1887 fälschlich für jede Wellenausbreitung angenommen und Einstein für die Lichtausbreitung 1905 übernommen hatte. Wie allgemein bekannt, hatten dies die Messungen von Michelson und Gale schon 1925 widerlegt, weshalb die GPS-Technologie die unzutreffenden Annahmen der speziellen Relativitätstheorie niemals in ihre Auswerteprogramme übernommen hat.

Dies schien wenigstens Ihr Vorgänger Professor Göbel zu wissen, während Dr. Bauch die Information weitergab, dass die „Regeln der Relativitätstheorie sichergestellt“ worden seien. Leider hat sich die PTB damals einer Diskussion des Problems verweigert, so dass die offenen Fragen im Blog von Dr. Markus Pössel, Max-Planck-Institut für Astronomie, behandelt werden mussten:
http://www.scilogs.de/wblogs/blog/relativ-einfach/teilchenphysik/2011-09-23/ueberlichtschnelle-neutrinos#comment-38531

Frau Lopez haben die unbeantworteten Fragen keine Ruhe gelassen. Sie hat sich erneut an Ihre Anstalt gewandt, um kompetente Auskünfte zu erhalten. Allerdings blieb es ihr selbst vorbehalten herauszufinden, dass die Ingenieure des GPS in der Praxis mit Newtonscher Physik und absoluter Zeit arbeiten, während sie die „Regeln der Relativitätstheorie“, also c = const, sowie die hieraus folgende Lorentz-Transformation ignorieren. Dies steht in krassem Gegensatz zu den Verlautbarungen des PD Dr. Wynands, der offenbar über keine gründlichen Kenntnisse der GPS-Technologie verfügt. Bedauerlicherweise hat er angekündigt, Frau Lopez nicht mehr antworten zu wollen.

Dieses Verhalten erfüllt mich als Wissenschaftler mit Sorge, wenn ich beobachten muss, wie das Ansehen der PTB, mit der ich während meiner aktiven Zeit am Max-Planck-Institut für Plasmaphysik stets gut zusammengearbeitet habe, Schaden nimmt. Gegenüber der Außenwelt entsteht hier eine Vertrauenslücke, die der Wertschätzung der ansonsten soliden Arbeit der PTB abträglich ist. Ich darf Sie daher dringend bitten, auf Dr. Wynands einzuwirken, dass er zumindest seine Fehlinformation richtig stellt, aber auch die von Frau Lopez zu Recht gestellten Fragen adäquat und zufrieden stellend beantwortet.

Mit vorzüglicher Hochachtung
(Wolfgang Engelhardt)

cc
: Frau Lopez , OSTR Rösch

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12) 15.04.2013 – Antwort der PTB auf das Schreiben von Dr. Wolfgang Engelhardt vom 31.03.2013:

Sehr geehrter Herr Engelhardt,

der Präsident hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Wir bekommen gelegentlich Bürgeranfragen zu physikalischen Themen, die wir auch alle so zu beantworten versuchen, dass dem Fragesteller weitergeholfen ist, soweit wir das neben unseren eigentlichen Aufgaben leisten können. Eine Funktion als allgemeiner Auskunftsdienst zu Grundfragen der Physik können wir allerdings nicht flächendeckend ausfüllen, einfach weil wir dazu nicht die zeitlichen Freiräume haben. Daher hatte ich in meinem letzten Brief an Frau Lopez um Verständnis dafür gebeten, dass wir sie mit ihren speziellen Fragen nunmehr an andere Quellen verweisen müssen, zum Beispiel fortgeschrittene Fachbücher der Physik oder Spezialbücher zur Satellitennavigation.

Das Thema Relativitätstheorie erregt auch nach über hundert Jahren noch die Gemüter. Es ist nicht immer leicht, die daraus folgenden Konsequenzen zu akzeptieren, weil sie sich oftmals der Anschauung entziehen oder ihr gar eklatant widersprechen. Ich kann mich noch daran erinnern, wie ich in meiner eigenen Studienzeit damit kämpfen musste, mich statt auf die Intuition auf die Rechnung und ihre Ergebnisse zu verlassen, bzw. auf das, was experimentell bestätigt wurde.

Zum Inhaltlichen sei hier abschließend nur so viel gesagt, dass gerade das Funktionieren der Satellitennavigationssysteme ein für jeden greifbarer Beweis ist, dass sowohl die spezielle als auch die allgemeine Relativitätstheorie gelten und berücksichtigt werden müssen.

Die spezielle Relativitätstheorie besagt, dass eine Uhr in einem bewegten Bezugssystem aus Sicht eines anderen Systems langsamer geht (der Effekt, der in Verbindung mit Beschleunigungseffekten auch im bekannten Zwillings-Paradoxon zum Tragen kommt). Für einen typischen GPS-Satelliten auf seiner Bahn um die Erde macht das 7,2 Mikrosekunden pro Tag aus, um die seine Uhr aus Sicht der Erdoberfläche nachgeht.

Die allgemeine Relativitätstheorie wiederum besagt, dass eine Uhr in einem starken Gravitationspotential (z. B. auf der Erdoberfläche) langsamer geht als eine in einem schwachen Potential (z. B. in einem GPS-Satelliten in etwa 20 000 km Höhe). Dieser Effekt bewirkt bei der typischen Bahnhöhe eines GPS-Satelliten ein Vorgehen der Satellitenuhr um 45,6 Mikrosekunden pro Tag.

In der Summe also geht eine GPS-Satellitenuhr 38,4 Mikrosekunden pro Tag vor. Oder besser gesagt, sie würde vorgehen, wenn sie vor dem Start des Satelliten, auf der Erdoberfläche, richtig gehen würde. Tatsächlich allerdings werden die Uhren so eingeregelt, dass sie auf der Erde etwas zu langsam gehen (eben um 38,4 Mikrosekunden pro Tag), damit sie im Erdorbit dann ungefähr richtig gehen. Die restlichen Abweichungen, die z. B. von den genauen Parametern der tatsächlichen Flugbahn des jeweiligen Satelliten abhängen, können durch entsprechende Maßnahmen der Bodenstationen bzw. im Empfänger des GPS-Signals herausgerechnet werden.

Für die Details der Rechnungen in der GPS-Empfänger-Software sind wir als PTB, wie ich auch Frau Lopez mehrfach geschrieben habe, nicht die richtigen Ansprechpartner. Es gibt ganze Universitätsinstitute für Geodäsie, Erdvermessung o. ä., die auf diesem Gebiet forschen. Die PTB baut keine Satellitenterminals, sondern nutzt sie nur, um damit Zeitvergleiche zu machen — und diese Vergleiche funktionieren bei uns und unseren Kollegen routinemäßig überall auf der Welt und seit Jahrzehnten. Es gibt für uns daher keinen Anlass, an der Richtigkeit der Software zu zweifeln.

Auch Ihnen gegenüber möchte ich daher wiederholen, was ich Frau Lopez geschrieben hatte, und Sie um Ihr Verständnis bitten: Bitte suchen Sie Rat in Fachbüchern bzw. bei den Experten für Relativitätstheorie oder für GPS-Empfänger-Software. Wir als PTB können Ihnen hier nicht mehr weiter behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen
R. Wynands
——————-
Priv.-Doz. Dr. Robert Wynands
Leitung Präsidialer Stab / Head: Presidential Staff
Physikalisch-Technische Bundesanstalt

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13) 17.04.2013 – Erwiderung von Dr. Wolfgang Engelhardt:

Ihre e-Mail vom 15. Apr. 2013

Sehr geehrter Herr Wynands,

vielen Dank für Ihre e-Mail vom 15. April 2013, mit der Sie mein Schreiben vom 31. März an den Präsidenten der PTB beantworten. Aus Ihren Einlassungen muss ich erkennen, dass Sie die Natur der Anfragen von Frau Lopez und von mir selbst gar nicht einzuschätzen wissen. Sie werden nämlich nicht als „allgemeiner Auskunftsdienst zu Grundfragen der Physik“ missbraucht, sondern es geht darum, widersprüchliche Aussagen, die verschiedene Personen Ihrer Anstalt gemacht haben, für die Öffentlichkeit klarzustellen. Zu Ihrer Entlastung muss ich sagen, dass Sie und Ihr Präsident zum Zeitpunkt des Neutrino-Experiments noch nicht im Amt waren, so dass Ihnen offenbar die Informationen zu diesem Vorgang fehlen. Lassen Sie mich daher kurz die wichtigsten Details der Vorgeschichte darstellen, die Sie jedoch auch meiner Korrespondenz mit der PTB oder der Diskussion im Blog von Dr. Markus Pössel entnehmen können.

Nachdem im Herbst 2011 aufgrund der Messungen des OPERA-Teams Vermutungen geäußert wurden, dass die Geschwindigkeit der Neutrinos womöglich größer als die des Lichts sei, habe ich bei Prof. Ereditato angefragt, ob man denn den Sagnac-Effekt bei der Datenauswertung berücksichtigt habe. Er bedeutete mir, dass dies bei der direkten Laufzeitmessung nicht der Fall gewesen war. Ob der Effekt bei der Uhrensynchronisation, wo er viel stärker zu Buche schlägt, in Rechnung gesetzt worden war, konnte Prof. Ereditato nicht sagen, weil sich das OPERA-Team nicht um dieses Detail gekümmert habe. Ich solle mich an die PTB wenden, um nähere Auskünfte zu erhalten. Eine Bemerkung im OPERA-Report, nämlich dass die Standard-GPS-Empfänger bei CERN und LNGS nur über eine Genauigkeit von ca. 100 ns verfügen, ließ mich aufhorchen. Es waren offenbar erhebliche Anstrengungen nötig, die standardmäßige Technik des Zeitvergleichs um weit mehr als eine Größenordnung an Genauigkeit zu verbessern. Ihre Bemerkung, man führe solche Vergleiche schon „seit Jahrzehnten“ durch, geht daher ins Leere.

Umso überraschter war ich zu erfahren, dass die PTB einen relativ jungen Physiker mit dieser schwierigen Aufgabe allein betraut hatte. Noch größer wurde meine Verwunderung, als Dr. Bauch sich weigerte, den Kontakt zu Dr. Feldmann herzustellen, den ich gerne befragt hätte, wie er die Synchronisierung vorgenommen hatte, zumal der Sagnac-Effekt in seinem Report mit keinem Wort erwähnt war. Dr. Bauch behauptete, dass „die Regeln der SRT sicher gestellt“ gewesen seien, was wohl heißen sollte, dass man Voigts irrtümliche Annahme, die Einstein 1905 übernommen hatte, nämlich dass die Lichtausbreitung unabhängig von der Geschwindigkeit sowohl des Senders als auch des Empfängers sei (c = const), der Datenauswertung zugrunde gelegt habe. Dies hätte bedeutet, dass man den Sagnac-Effekt, der dieser Annahme widerspricht, tatsächlich nicht berücksichtigt hatte. Vorsichtshalber habe ich damals beim ehemaligen Präsidenten Prof. Göbel noch einmal nachgefragt und erhielt von ihm, der damals eigenhändig geantwortet hat, die gegenteilige Auskunft, dass der Sagnac-Effekt korrekt berücksichtigt worden sei, also c ± v statt c = const angenommen wurde. Leider hat man sich damals einer Diskussion bzw. Aufklärung der widersprüchlichen Aussagen verweigert, so dass die Diskussion in den Blog von Dr. Pössel verlagert wurde. Sie kennen das Ergebnis: N. Ashby verwendet zur Datenauswertung die Transformation t´ = t, also nicht die Lorentz-Transformation, sondern die Galilei-Transformation.

Frau Lopez wollte die Widersprüche nicht auf sich beruhen lassen und von der PTB gewissermaßen eine `amtliche´ Bestätigung erhalten, dass sie in Übereinstimmung mit der Aussage ihres Präsidenten, sowie mit N. Ashby den Sagnac-Effekt c ± v berücksichtigt. Leider haben Sie ihre konkret gestellten Fragen nie ebenso konkret beantwortet, sondern lediglich eingestanden, dass Sie selbst nicht wissen, welche Annahme der Synchronisierung zugrunde gelegt wurde. Dies wirft natürlich kein gutes Licht auf die Seriosität Ihrer wissenschaftlichen Arbeit, denn wenn so einschneidende Folgerungen gezogen werden, wie es beim Neutrino-Experiment der Fall war, müsste man sich darauf verlassen können, dass die PTB wenigstens weiß was sie tut. Schließlich fußen die CERN-Ergebnisse auch auf der aufwändigen Synchronisationsprozedur der PTB.

Auch die kürzlich erfolgte neuerliche Anfrage von Frau Lopez wurde mit ausweichenden und nichts sagenden Bemerkungen `abgewimmelt´, die Sie teilweise auch in Ihrem Brief an mich wiederholen. Frau Lopez hatte eine einschlägige Arbeit recherchiert, welche klar erweist, dass die Lorentz-Transformation keinen Eingang in die GPS-Technologie gefunden hat. Es wäre Ihnen gut angestanden, diese Arbeit selbst herauszufinden, statt die Recherche einem physikalischen Laien zu überlassen.

Leider muss ich Sie nun darüber belehren, dass Ihre Aussage: „ … dass gerade das Funktionieren der Satellitennavigationssysteme ein für jeden greifbarer Beweis ist, dass sowohl die spezielle als auch die allgemeine Relativitätstheorie gelten und berücksichtigt werden müssen“ schlicht falsch ist und daher des Widerrufs, bzw. der Präzisierung auch gegenüber Frau Lopez und der Öffentlichkeit bedarf. Offenbar haben Sie gar nicht verstanden, dass der Sagnac-Effekt ein Effekt erster Ordnung in v/c ist, der schon aus der alten Äthertheorie folgt und der Lorentz-Transformation glatt widerspricht. Diese enthält den ebenfalls in v linearen Term x v/ c2 , der den Sagnac-Effekt bei der Zeit-Transformation zum Verschwinden bringt und somit c =const bewirkt. Von Michelson-Gale wurde aber c ± v gemessen, d.h. die Lorentz-Transformation muss fallen gelassen werden, was in der GPS-Technologie auch stattfindet. Das geht aus den Arbeiten von Ashby und aus der Arbeit von Fliegel und DiEsposti klar hervor. Besonders pointiert wird dies durch die von Frau Lopez zitierte Bemerkung von Caroll Alley zum Ausdruck gebracht: there’s nothing of that at all modeled in the current system.“

Was Sie zu den quadratischen Effekten des Y–Faktors sowie zu den Effekten der ART sagen, hat im Zusammenhang mit dem linearen Sagnac-Effekt keine Relevanz. Darüber ließe sich eine eigene Diskussion führen, zu der Sie aber sicher nicht bereit sind, wenn Sie schon die Diskussion der Physik, die für Ihre eigenen Synchronisationsprozeduren relevant ist, aussparen möchten.

Ihnen alles Gute und Ihrem Präsidenten
freundliche Grüße von

(Wolfgang Engelhardt)

cc: Frau Lopez, OSTR Rösch

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14) 03.05.2013 – Fachaufsichtsbeschwerde an Herrn Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Berlin

Herrn Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Berlin
(Kontaktformular: https://www.bmwi.de/DE/Service/kontakt.html )

Cc:

Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag – Volker Kauder – fraktion@cducsu.de

Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bundestag – Dr. Frank-Walter Steinmeier – oeffentlichkeitsarbeit@spdfraktion.de

Vorsitzender der FDP-Fraktion im Bundestag – Rainer Brüderle – pressestelle@fdp-bundestag.de

Vorsitzender der DIE LINKE-Fraktion im Bundestag – Dr. Gregor Gysi – fraktion@linksfraktion.de

Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag – Renate Künast / Jürgen Trittin – info@gruene-bundestag.de

Betr.:

Fachaufsichtsbeschwerde
wegen widersprüchlicher Informationen durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zur Interpretation der Messergebnisse des CERN-Neutrino-Experiments

Sehr geehrter Herr Bundesminister Rösler,
sehr geehrte Damen und Herren Bundestagabgeordnete,

hiermit reiche ich eine Fachaufsichtsbeschwerde wegen gesetzwidrigen Verhaltens der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in der im Betreff genannten Angelegenheit ein.

Durch qualifizierte Informationen von Fachleuten im Internet ist mir bekannt geworden, dass Unklarheiten über die Synchronisation der Uhren beim Neutrino-Experiment aus dem Jahre 2011 zwischen CERN und LNGS bestehen, wobei die PTB zuständig und verantwortlich für diese Synchronisation war – zusammen mit dem Schweizer Metrologie-Institut METAS.

Vor diesem Hintergrund habe ich im Mai 2012 eine Bürgeranfrage im öffentlichen Interesse im Rahmen des Informationsfreiheitgesetzes (IFG) an die PTB gerichtet, um diese Unklarheiten durch präzise und gezielte Fragen zu beseitigen und somit eine eindeutige Beurteilung und Auswertung der Messergebnisse durch qualifizierte Wissenschaftler aus der Öffentlichkeit zu ermöglichen.

Eine komplette und aktuelle Zusammenstellung meiner Austausche mit der PTB zwischen dem 31.05.2012 und dem 15.03.2013 entnehmen Sie bitte im Internet aus folgendem Link:

Neutrino-Experiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Wie es aus dieser Korrespondenz hervorgeht, wurde der im Rahmen des IFG legitimierte Informationsanspruch der Allgemeinheit keineswegs durch die PTB angemessen und zufrieden stellend befriedigt, so dass eine Auswertung und eine widerspruchsfreie Interpretation der Messergebnisse durch qualifizierte Wissenschaftler und interessierte Bürger aus der Allgemeinheit nach wie vor nicht möglich ist. Die PTB verwickelte sich nämlich in einen gravierenden Widerspruch zwischen zwei inkompatiblen Berechnungsmethoden (gemäß Einstein oder gemäß Sagnac), die gleichzeitig zugrunde gelegt worden seien, und weigerte sich anschließend am 30. März 2013 gegenüber der Allgemeinheit, berechtigte Fragen zur Lösung dieses gravierenden Widerspruchs zu beantworten.

Dieses Verhalten ist inakzeptabel: Die Allgemeinheit hat einen legitimen Anspruch auf die widerspruchsfreie Auswertung und Interpretation eines extrem teuren Experiments, das sie vollständig mit Steuergeldern finanziert hat. Hierzu möchte ich das Berliner Informationsfreiheitgesetz zitieren:

§ 1 – Zweck des Gesetzes : „Zweck dieses Gesetzes ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht das in Akten festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.“

Ich möchte Sie dringend auf mein besonderes Bedürfnis nach Erfüllung des Art. 20 (3) Grundgesetz hinweisen und bitte Sie als Aufsichtsbehörde der PTB zur Wiedererstellung der Rechtskonformität zu veranlassen, dass die 4 folgenden der PTB am 30. März 2013 gestellten Fragen noch beantwortet werden:

1) Trifft es zu, dass die Effekte der Speziellen Relativitätstheorie aufgrund ihrer Geringfügigkeit und Irrelevanz bei der routinemäßigen GPS-Anwendung nicht berücksichtigt werden, was gegebenenfalls im Widerspruch zu Auskünften der PTB stünde?

2) Trifft es zu, dass experimentell nachgewiesen wurde, dass der Sagnac-Effekt gilt und dementsprechend das Licht mit c+v läuft, was gegebenenfalls im Widerspruch zu Auskünften der PTB stünde?

3) Trifft es zu, dass bei der Auswertung der Messdaten mit zwei verschiedenen Bezugssystemen gearbeitet wird, und zwar mit einem realen, bewegten Bezugssystem „rotierende Erde“ und mit einem fiktiven, ruhenden Bezugssystem „Erdmittelpunkt“?

4) Wenn ja, trifft es zu, dass gemäß dem Vorgang von N. Ashby die PTB zur Transformation der Zeit zwischen den beiden Systemen die Galilei-Transformation (t´ = t) und nicht die Lorentz-Transformation ( t´ = gamma ( t – x v / c^2 ) ) verwendet?

Für eine Antwort bzw. einen Zwischenbescheid bis zum 3. Juni 2013 danke ich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Mitunterzeichner:

Dr. Wolfgang Engelhardt, ehemaliger Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, Garching
Dipl.-Ing. Ekkehard Friebe, Regierungsdirektor i.R. des Deutschen Patentamtes
OStR Peter Rösch, Wissenschaftlicher Lehrer im Schuldienst B.-W.

 

15) 05.06.2013 – 1. Erinnerung an unsere Fachaufsichtsbeschwerde an Bundesminister Philipp Rösler:

An Herrn Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Berlin
(Kontaktformular: https://www.bmwi.de/DE/Service/kontakt.html )

Cc:
Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag – Volker Kauder – fraktion@cducsu.de

Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bundestag – Dr. Frank-Walter Steinmeier – oeffentlichkeitsarbeit@spdfraktion.de

Vorsitzender der FDP-Fraktion im Bundestag – Rainer Brüderle – pressestelle@fdp-bundestag.de

Vorsitzender der DIE LINKE-Fraktion im Bundestag – Dr. Gregor Gysi – fraktion@linksfraktion.de

Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag – Renate Künast / Jürgen Trittin – info@gruene-bundestag.de

Betr.: Meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 03.05.2013 (nachstehend)
wegen widersprüchlicher Informationen durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zur Interpretation der Messergebnisse des CERN-Neutrino-Experiments

Sehr geehrter Herr Bundesminister Philipp Rösler,
Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,

ich erinnere an meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 03.05.2013 in obiger Angelegenheit und bitte Sie, mich über den Bearbeitungsstand meiner Beschwerde zu informieren. Ich möchte weiter auf mein besonderes Bedürfnis nach Erfüllung der Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und des Art. 20 (3) Grundgesetz hinweisen.

Für die Mitteilung der Ergebnisse der Prüfung meiner Fachaufsichtsbeschwerde durch Ihr Amt bzw. für einen Zwischenbescheid bis zum 05. Juli 2013 bedanke ich mich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Mitunterzeichner:

Dr. Wolfgang Engelhardt, ehemaliger Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, Garching
Dipl.-Ing. Ekkehard Friebe, Regierungsdirektor i.R. des Deutschen Patentamtes
OStR Peter Rösch, Wissenschaftlicher Lehrer im Schuldienst B.-W.

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16)  07.06.2013 – E-Mail-Antwort des Ministeriums für Wirtschaft und Technologie auf meine Fachaufsichtsbeschwerde

Ihre Fachaufsichtsbeschwerde vom 03.05.2013

Sehr geehrte Frau Lopez,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 3. Mai 2013.
Wir haben den Sachverhalt geprüft und konnten kein pflichtwidriges Verhalten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt feststellen.
Die PTB hat Ihnen die Informationen zur Verfügung gestellt, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung einer Teilaufgabe beim OPERA-Experiment stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
mailto:kontakt@bmwi.bund.de

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17)  17.06.2013 – Beschwerde an Bundesminister Philipp Rösler wegen unsachgemäßer Beantwortung meiner Fachaufsichtsbeschwerde

An Herrn Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Berlin
(Kontaktformular: https://www.bmwi.de/DE/Service/kontakt.html )

Cc:
Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag – Volker Kauder – fraktion@cducsu.de

Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bundestag – Dr. Frank-Walter Steinmeier – oeffentlichkeitsarbeit@spdfraktion.de

Vorsitzender der FDP-Fraktion im Bundestag – Rainer Brüderle – pressestelle@fdp-bundestag.de

Vorsitzender der DIE LINKE-Fraktion im Bundestag – Dr. Gregor Gysi – fraktion@linksfraktion.de

Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag – Renate Künast / Jürgen Trittin – info@gruene-bundestag.de

Betr.: Meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 03.05.2013
wegen unzureichenden Informationen durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zur Interpretation der Messergebnisse
des CERN-Neutrino-Experiments
E-Mail-Antwort vom 07.06.2013 des Ministeriums aus der Stelle
kontakt@bmwi.bund.de (ohne Aktenzeichen und ohne Unterzeichner)

Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrter Herr Bundesminister Philipp Rösler,
Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,

hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde wegen unsachgemäßer Behandlung meiner Fachaufsichts-beschwerde vom 03.05.2013 in obiger Angelegenheit.

Diese aus drei Zeilen bestehende Antwort – ohne Aktenzeichen und ohne Unterzeichner von der Kontaktstelle des Ministeriums abgeschickt – kann auf gar keinen Fall als angemessene Prüfung eines ausführlich dargelegten und begründeten Sachverhaltes hingenommen werden, zumal die Angelegenheit ein extrem kostspieliges Experiments betrifft, das von den Steuerzahlern dieses Landes finanziert wurde (CERN-Neutrinoexperiment).

Das einzeilige Ergebnis der Prüfung der Fachaufsichtsbeschwerde durch Ihr Amt

Zitat:

Die PTB hat Ihnen die Informationen zur Verfügung gestellt, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung einer Teilaufgabe beim OPERA-Experiment stehen.“

Zitatende

ist unzutreffend und dokumentiert aus meiner Sicht, dass sich Ihr Amt fahrlässig mit diesem Sachverhalt in der Sache beschäftigt hat.

Die Teilaufgabe der PTB beim OPERA-Experiment war die Synchronisation der Uhren, womit auch 4 grundsätzliche Fragen in diesem Zusammenhang noch offen stehen, die von der PTB nicht (oder nicht verbindlich) beantwortet wurden, und zwar zusammengefasst aus der Ihrem Amt vorliegenden kompletten Korrespondenz mit der PTB:

1) Wurde der Sagnac-Effekt bei der Synchronisation der Uhren berücksichtigt?

2) Trifft es zu, dass die Effekte der Speziellen Relativitätstheorie aufgrund ihrer Geringfügigkeit bei der Interpretation der Messergebnisse des OPERA-Experiments als irrelevant angesehen werden können, wie es allgemein der Fall bei der GPS-Anwendung ist?

3) Trifft es zu, dass bei der Auswertung der Messdaten beim OPERA-Experiment mit zwei verschiedenen Bezugssystemen gearbeitet wurde, und zwar mit einem realen, bewegten Bezugssystem „rotierende Erde“ und mit einem fiktiven, ruhenden Bezugssystem „Erdmittelpunkt“?

4) Wenn ja, trifft es zu, dass gemäß dem Vorgang von N. Ashby die PTB zur Transformation der Zeit zwischen den beiden Systemen die Galilei-Transformation (t´ = t) und nicht die Lorentz-Transformation
( t´ = gamma ( t – x v / c^2 ) ) verwendet hat?

Die verbindliche Beantwortung dieser 4 noch offenen Fragen im Rahmen der Teilaufgabe der PTB bei der Synchronisation der Uhren beim OPERA-Experiment ist absolut unerlässlich, um eine Auswertung der Daten und eine Interpretation der Messergebnissen durch qualifizierte Wissenschaftler aus der Öffentlichkeit zu ermöglichen.

Es besteht ein legitimierter Anspruch der Öffentlichkeit auf Beachtung des Informationsfreiheitsgesetztes und des Art. 20 Abs. 3 GG durch Ihr Amt, der aus meiner Sicht hier missachtet wurde. Ich setze die zuständige Legislative als Kontrollinstanz Ihres Amts durch Kopie unserer Korrespondenz an die 5 politischen Fraktionen im Bundestag damit in Kenntnis.

Für eine Antwort bzw. einen Zwischenbescheid bis zum 17. Juli 2013 danke ich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Mitunterzeichner:

Dr. Wolfgang Engelhardt, ehemaliger Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, Garching
Dipl.-Ing. Ekkehard Friebe, Regierungsdirektor i.R. des Deutschen Patentamtes
OStR Peter Rösch, Wissenschaftlicher Lehrer im Schuldienst B.-W.

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18 ) 11.07.2013 – Zweite Mitteilung der Prüfungsergebnisse unserer Fachaufsichtsbeschwerde durch das Wirtschaftsministerium:

Ihr Schreiben vom 17.06.2013
Fachaufsichtsbeschwerde
AZ: VIIA3-42 03 72
Berlin, 8. Juli 2013

Sehr geehrte Frau Lopez,

in Bezug auf Ihre Fachaufsichtsbeschwerde vom 03.05.2013 haben wir geprüft, ob sich die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) entsprechend Ihres Vorwurfs gesetzwidrig verhalten hat.

Entsprechend unseres Schreibens vom 06.06.2013 konnten wir kein pflichtwidriges Verhalten der PTB feststellen. Zur Klärung Ihrer fachlichen Fragen kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nichts beitragen.

Mit freundlichem Gruß i.A. Dr. Friederike Weritz

 

19) Beschwerde über Bundesminister Philipp Rösler beim Deutschen Bundestag

An Herrn Norbert Lammert, Präsidenten des Deutschen Bundestages, norbert.lammert@bundestag.de

Betr.:
Beschwerde über den Bundesminister für Technologie und Wirtschaft Dr. Philipp Rösler
wegen unsachgemäßer Prüfung einer Fachaufsichtsbeschwerde
im Rahmen des Informationsfreiheitgesetzes bzgl. der Verweigerung der Behörde PTB,
Fragen über das CERN-Neutrinoexperiment zu beantworten
Datum: 17.07.2013

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Lammert,

hiermit erhebe ich Beschwerde über den Bundesminister für Technologie und Wirtschaft Dr. Philipp Rösler in obiger Angelegenheit.

Aufgrund der Verweigerung der Behörde PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) berechtigte fachliche Fragen über die Durchführung des CERN-Neutrinoexperiments zu beantworten, habe ich zusammen mit drei fachlich qualifizierten Bürgern am 03.05.2013 eine Fachaufsichtsbeschwerde an das Bundesministerium für Technologie und Wirtschaft als Aufsichtsbehörde der PTB gerichtet, mit der Bitte um Prüfung dieses Sachverhaltens und um Beantwortung von vier offenen fachlichen Fragen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes.

Der komplette E-Mail-Austausch seit dem 31.05.2012 mit den zuständigen und verantwortlichen Behörden in dieser Angelegenheit ist im Internet unter folgendem Link veröffentlicht:

Neutrino-Experiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Wie aus dieser Korrespondenz zu entnehmen ist, hat sich Bundesminister Dr. Philipp Rösler aus meiner Sicht unsachgemäß und fahrlässig verhalten: Erst nach einer Erinnerung erhielt ich als Prüfung unserer ausführlich begründeten Fachaufsichtsbeschwerde eine 5-zeilige E-Mail, anonym von der Poststelle des Ministeriums abgeschickt, in der auf unsere Einwände in keinem Punkt eingegangen wurde und die nicht die Spur einer seriösen Prüfung erkennen ließ. Nach einer erneuten Beschwerde erhielt ich dann einen mit 08.07.2013 datierten 5-zeiligen Brief vom Ministerium, in dem mit lediglich 5 Worten die Prüfungsergebnisse des Sachverhalts der Öffentlichkeit wiedermal unsachgemäß mitgeteilt wurden, und zwar ohne jegliche Begründung, dass “kein pflichtwidriges Verhalten der PTB” festzustellen sei.

Darüber hinaus enthielt dieser Brief die unzumutbare Aussage, dass das Bundesministerium für Technologie und Wirtschaft “zur Klärung [unserer] fachlichen Fragen nichts beitragen” könne. Ich erinnere daran, dass für das milliardenschwere CERN-Neutrinoexperiment, das gänzlich mit dem Geld der Steuerzahler finanziert wurde, das Bundesministerium für Technologie und Wirtschaft (über seine untergeordnete Behörde PTB) beauftragt wurde, die Uhren zu synchronisieren. Nachdem die Steuerzahler erst einmal 2011 schlucken mussten, dass die veröffentlichen Ergebnisse der ersten Messungen wegen einem angeblich “losen Stecker” als ungültig anzusehen seien, teilt jetzt das Bundesministerium für Technologie und Wirtschaft den Steuerzahlern mit, dass es nicht in der Lage sei, zur Klärung von fachlichen Fragen beizutragen. Soll das ein Witz sein? Und sollen die Steuerzahler den Witz lustig finden?

Vor diesem Hintergrund besteht hier aus meiner Sicht der dringende Verdacht, dass das Bundeswirtschafts-ministerium Manipulationen der Meßergebnisse zur umstrittenen Interpretation des Experiments stützt.

Damit wird auch vom Bundesminister Philipp Rösler versiegelt, dass der im Rahmen des Informationsfreiheits-gesetzes legitimierte Informationsanspruch der Allgemeinheit weder angemessen noch kompetent von der zuständigen und verantwortlichen Behörde befriedigt werden soll, so dass eine Auswertung und eine widerspruchsfreie Interpretation der Messergebnisse durch qualifizierte Wissenschaftler und interessierte Bürger aus der Allgemeinheit nach wie vor nicht möglich ist.

Dieses Verhalten ist aus meiner Sicht inakzeptabel und darf in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden: Die Allgemeinheit hat einen legitimen Anspruch auf die widerspruchsfreie Auswertung und Interpretation eines extrem teuren Experiments, das sie vollständig mit Steuergeldern finanziert hat. Hierzu möchte ich das Berliner Informationsfreiheitgesetz zitieren:

§ 1 – Zweck des Gesetzes : „Zweck dieses Gesetzes ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht das in Akten festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.“

Ich möchte Sie dringend auf mein besonderes Bedürfnis nach Erfüllung des Art. 20 (3) Grundgesetz hinweisen und bitte den deutschen Bundestag als Kontrollinstanz der Exekutive zur Wiedererstellung der Rechtskonformität zu veranlassen, dass die vier offenen fachlichen Fragen noch amtlich beantwortet werden.

Für einen Zwischenbescheid bis zum 19. August 2013 über die Behandlung meiner Beschwerde durch den Bundestag bedanke ich mich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jocelyne Lopez

Mitunterzeichner:
Dr. Wolfgang Engelhardt, ehemaliger Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, Garching
Dipl.-Ing. Ekkehard Friebe, Regierungsdirektor i.R. des Deutschen Patentamtes
OStR Peter Rösch, Wissenschaftlicher Lehrer im Schuldienst B.-W.

 

Cc:
Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag – Volker Kauder – fraktion@cducsu.de

Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bundestag – Dr. Frank-Walter Steinmeier – oeffentlichkeitsarbeit@spdfraktion.de

Vorsitzender der FDP-Fraktion im Bundestag – Rainer Brüderle – pressestelle@fdp-bundestag.de

Vorsitzender der DIE LINKE-Fraktion im Bundestag – Dr. Gregor Gysi – fraktion@linksfraktion.de

Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag – Renate Künast / Jürgen Trittin – info@gruene-bundestag.de

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20) 08.08.2013 – Antwort des Deutschen Bundestages:

Antwort des Deutschen Bundestags vom 08.08.2013

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21) 11.08.2013 – Einreichung einer Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags:

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Wortlaut der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…

… dass die am 17.06.13 in einer Fachaufsichtsbeschwerde an Bundesminister für Technologie und Wirtschaft Dr. Philipp Rösler vier gestellten fachlichen Fragen zur schlüssigen und widerspruchsfreien Interpretation der endgültigen Messergebnisse des CERN-Neutrinoexperiments amtlich noch beantwortet werden, da seine untergeordnete Behörde PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) diese Fragen nicht zu beantworten vermochte.

 

Begründung

Nach der Verweigerung der PTB berechtigte Fragen über das CERN-Neutrino-experiment zu beantworten, habe ich zusammen mit 3 fachlich qualifizierten Bürgern eine Fachaufsichtsbeschwerde an das Bundeswirtschaftsministerium als Aufsichtsbehörde der PTB gerichtet, mit der Bitte um Prüfung des Sachverhaltens und Beantwortung von 4 offenen fachlichen Fragen im Rahmen des Informations-freiheitsgesetzes.

Der komplette E-Mail-Austausch mit den zuständigen Behörden ist im Internet unter folgendem Link veröffentlicht:

CERN-Neutrino-Experiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Wie aus diesem Austausch zu entnehmen ist, hat sich Bundesminister Rösler unsachgemäß und fahrlässig verhalten: Erst nach einer Erinnerung erhielt ich als Prüfung unserer Fachaufsichtsbeschwerde eine 5-zeilige E-Mail, anonym von der Poststelle des Ministeriums abgeschickt, in der auf unsere Einwände in keinem Punkt eingegangen wurde und die nicht die Spur einer seriösen Prüfung erkennen ließ. Nach einer erneuten Beschwerde erhielt ich einen 5-zeiligen Brief vom Ministerium, in dem mit 5 Worten die Prüfungsergebnisse des Sachverhalts wiedermal unsachgemäß mitgeteilt wurden, und zwar ohne jegliche Begründung, dass “kein pflichtwidriges Verhalten der PTB” festzustellen sei.

Darüber hinaus enthielt dieser Brief die unzumutbare Aussage, dass das Bundesministerium “zur Klärung [unserer] fachlichen Fragen nichts beitragen” könne. Ich erinnere daran, dass für das milliardenschwere CERN-Neutrino-experiment, das gänzlich mit Steuergeldern finanziert wurde, das Bundes-ministerium (über seine Behörde PTB) beauftragt wurde, die Uhren zu synchronisieren. Nachdem die Steuerzahler erst einmal 2011 schlucken mussten, dass die veröffentlichen Ergebnisse der ersten Messungen wegen einem angeblich “losen Stecker” als ungültig anzusehen seien, teilt jetzt das Bundesministerium den Steuerzahlern mit, dass es nicht in der Lage sei, zur Klärung von fachlichen Fragen beizutragen. Soll das ein Witz sein? Und sollen die Steuerzahler den Witz lustig finden?

Vor diesem Hintergrund besteht hier aus meiner Sicht der dringende Verdacht, dass das Bundesministerium Manipulationen der Meßergebnisse zur umstrittenen Interpretation des Experiments stützt.

Damit wird auch vom Bundesminister Rösler versiegelt, dass der im Rahmen des IFG legitimierte Informationsanspruch der Allgemeinheit weder angemessen noch kompetent befriedigt werden soll, so dass eine widerspruchsfreie Interpretation der Messergebnisse durch qualifizierte Wissenschaftler und interessierte Bürger aus der Allgemeinheit nach wie vor nicht möglich ist.

Dieses Verhalten ist inakzeptabel und darf in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden: Die Allgemeinheit hat einen legitimen Anspruch auf die widerspruchsfreie Interpretation eines extrem teuren Experiments, das sie vollständig mit Steuergeldern finanziert hat.

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22)  07.07.2014 – Ablehnung meiner Petition durch den Deutschen Bundestag:

07.07.14 – Ablehnung der Petition beim Deutschen Bundestag wegen Beantwortung einer Bürgeranfrage über das CERN-Neutrinoexperiment durch die Behörde PTB

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23) 01.08.2014 – Beschwerde wegen Ablehnung meiner Petition:

Widerspruch und Beschwerde vom 01.08.2014 wegen Duldung durch den Bundestag von Verstößen gegen das Grundgesetz der Behörde PTB beim CERN-Neutrinoexperiment

 

24)  05.08.2014 – Zurückweisung einer erneuten Prüfung meiner Petition durch den Bundestag:

05.08.2014 – Zurückweisung einer erneuten Prüfung meiner Petition

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25)  02.09.2014 – Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel:

02.09.2014 – Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel über das Bundeswirtschaftsministerium wegen Vorwürfen der Verstöße gegen geltende Gesetze

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26) 10.12.2014 – Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wegen CERN-Neutrinoexperiment

10.12.2014 – Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wegen CERN-Neutrinoexperiment

 

 

27)  17.01.2015 – Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Celle wegen Einstellung der Strafanzeige gegen die Behörde PTB wegen CERN-Neutrinoexperiment

17.01.2015 – Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Celle wegen Einstellung der Strafanzeige gegen die Behörde PTB wegen CERN-Neutrinoexperiment

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28 ) 10.02.15 – Bestätigung der Einstellung der Strafanzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig:

10.02.15 – Bestätigung der Einstellung der Strafanzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig

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29)   23.02.2015 – Bürgeranfrage per E-Mail nach Informationsfreiheitsgesetz:

An Dr. Robert Wynands, Fachbereichsleiter Präsidialer Stab – Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
Betr.:  Auskunftsersuchen nach IFG – OPERA-Neutrino-Experiment zwischen CERN und LNGS
Datum: 23.02.2015

Sehr geehrter Herr Dr. Wynands,

zuletzt mit meinem Schreiben vom 30.03.2013 habe ich Sie um Beantwortung von 4 Fragen über die Synchronisationsmethode der Uhren beim OPERA-Neutrino-Experiment zwischen CERN und LNGS gebeten. Leider ist mein Schreiben bis jetzt unbeantwortet geblieben.

Ich bitte Sie daher erneut, diese 4 Fragen nach IFG § 7 (5) in der vorgesehenen Frist von einem Monat zu beantworten:

1. Wurde im OPERA-Experiment bei der Synchronisierung der Uhren der Sagnac-Effekt berücksichtigt? .

2. Trifft es zu, dass die Effekte der Speziellen Relativitätstheorie aufgrund ihrer Geringfügigkeit bei der Interpretation der Messergebnisse des OPERA-Experiments unberücksichtigt bleiben können? . .

3. Trifft es zu, dass bei der Interpretation der Messdaten beim OPERA-Experiment mit zwei verschiedenen Bezugssystemen gearbeitet wurde, und zwar mit einem realen, bewegten Bezugssystem „rotierende Erde“ und mit einem fiktiven, „nicht-rotierenden Bezugssystem“, das im Erdmittelpunkt „ruht“? .

4. Wenn mit 2 Bezugssystemen nach Punkt 3 gearbeitet wurde: trifft es zu, dass gemäß dem Vorgang von N. Ashby die PTB die Galilei-Transformation (t’ = t) verwendet hat und nicht die Lorentz-Transformation ( t’ = gamma ( t – x v / c^2 ) ) ? .

Da es sich um einfache fachliche Fragen handelt, deren Beantwortung keines außerordentlichen Verwaltungs-aufwands bedarf, bitte ich um Gebührenbefreiung gemäß IFG § 10 (1) und (2).

Ich danke im Voraus für Ihre Auskunftserteilung bis zum 23.03.2015.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

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30) 18.03.2015 – Ablehnung der Bürgeranfrage vom 23.02.2015:

18.03.2015 – Ablehnung der Erteilung von Auskünften gemäß Bürgeranfrage vom 23.02.2015 durch die PTB

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31) 31.03.2015 – Bürgeranfrage an die PTB nach Informationsfreiheitsgesetz:

31.03.2015 – Bürgeranfrage an die PTB nach Informationsfreiheitsgesetz über das OPERA-CERN-Neutrinoexperiment

 

 

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 Ich werde über weitere Entwicklungen berichten.

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14 Antworten zu “CERN-Neutrinoexperiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt”

  1. Zufall

    Sehr geehrte Frau Lopez,

    Ihre Vorgehensweise und Ihre Beharrlichkeit finde ich gut und bewundernswert. Als Mitleser und stiller Beobachter im Hintergrund freue ich mich über jede Aktion dieser Art, Sie machen es richtig.

    Weiterhin viel Erfolg wünscht Ihnen
    der Zufall

  2. Jocelyne Lopez

    Der wissenschaftlich interessierte Laie darf sich jetzt fragen, wieso die Spezielle Relativitätstheorie durch dieses Experiment als bestätigt erklärt wurde, obwohl man c +/- v gemessen und für die Berechnungen zugrunde gelegt hat.

    Die Steuerzahler dürfen sich jetzt fragen, wieso sie ein paar Milliarden Euro für ein Experiment zahlen mussten, wobei Georges Sagnac schon 1913 experimentell nachgewiesen hat, dass c +/- v gilt.

    Jocelyne Lopez

  3. Dr. Wolfgang Engelhardt

    Sehr geehrte Frau Lopez,

    nicht nur als Laie, sondern auch als Physiker muss ich Ihre Verwunderung teilen: Obwohl das Postulat c = const schon im Jahre 1925 durch Michelson und Gale ad absurdum geführt wurde und Sagnac das Resultat dieser Experimente als Widerlegung der Vorstellung von der „Mitnahme“ des Äthers angesehen hat, ist der Sagnaceffekt nahezu gänzlich aus dem Bewusstsein der Physiker verschwunden. Z.B. wird er in den Feynman Lectures überhaupt nicht erwähnt. Junge Physiker haben in der Regel noch nie etwas davon gehört. Im alten Weizel-Lehrbuch wird der Effekt wenigstens behandelt. Es wird festgestellt, dass er befriedigend durch die Äthertheorie erklärt werden kann. Der Widerspruch zur SRT wird dahingehend „aufgelöst“, dass zwar c = const strikt gelte, jedoch der „Zeitverbrauch“ des Lichts rechts herum und links herum um das Interferometer-Rechteck unterschiedlich sei… Immerhin haben die Ingenieure den Effekt im Licht-Kreiselkompass erfolgreich angewendet und liefern damit bei der Navigation von Flugzeugen ständig lebendige Beispiele für die Ungültigkeit der SRT bereits in erster Ordnung von v/c.

    Das Neutrino-Experiment liefert nun einen weiteren, allerdings außerordentlich kostspieligen Beweis für die Ungültigkeit des Postulats c = const der SRT. Im Blog von Dr. Markus Pössel habe ich mich zu diesem Thema ebenfalls geäußert: http://www.scilogs.de/wblogs/blog/relativ-einfach/teilchenphysik/2011-09-23/ueberlichtschnelle-neutrinos#comment-40637

    Vielen Dank für Ihre außerordentliche Hartnäckigkeit, mit der Sie versucht haben, den Dingen auf den Grund zu gehen. Es ist zu hoffen, dass sich falsche Vorstellungen über die Gültigkeit der SRT allmählich doch etwas lockern. Dann waren sowohl Ihre Bemühungen als auch das Neutrinoexperiment nicht ganz vergebens.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Wolfgang Engelhardt

  4. Contradikt,XIII.

    Werte Frau Lopez,
    auch für mich wird immer klarer, dass beim Neutrino-Experiment die Uhren falsch synchronisiert wurden.
    Der eigentliche Grund dafür scheint zu sein, dass die Akteure dieser Berechnungen bei der Anwendung der Speziellen Relativitätstheorie in’s Schleudern gekommen sind. Anstatt genauer nachzudenken, haben sie dann eben stur so weitergerechnet, wie sie es gewohnt sind, das heisst, ohne Realitätsbezug einfach herumtransformieren.
    Ich hatte auch schon unter verschiedenen Pseudonymen versucht, darzulegen, dass schon die Postulate der SRT in sich widersprüchlich sind und zu völlig unsinnigen Schlussfolgerungen führen. Man müsste aber wohl mit dem Ochsenziemer arbeiten, um die in ihre fixen Ideen verbohrten Trickser zum Denken zu bringen.
    So habe ich es aufgegeben, meine Zeit damit zu verschwenden, gegen Windmühlen anzurennen und bin seitdem von einer Last befreit, die mir oft die Laune verdarb. Die Pseudonyme verwende ich zu meinem Selbstschutz, da es genügend warnende Beispiele gibt, wie man mit Wissenschaftlern verfährt, die die heilige Kuh SRT nicht anbeten.
    Vor kurzem habe ich nun ohne Zwang und einfach aus heiterem Himmel heraus einen Beweis gefunden, der den ganzen Zauber mit der universellen Konstanz der Vakuumlichtgeschwindigkeit ad absurdum führt. Dieser Beweis ist so einfach, dass man ihn auf eine halbe Seite schreiben kann ohne höhere Mathematik zu brauchen.
    Diesen Beweis vor die SRT-Gläubigen zu bringen wäre aber Perlen vor das edle Borstentier geworfen, denn sie würden ihn zwar leicht verstehen können, aber in ihrer typischen Art dennoch nicht akzeptieren, sondern auf mir herumtrampeln, dessen bin ich mir inzwischen sicher.
    So gehe ich meinen Weg weiter und überlasse die Rechenküstler ihrem Wahn.
    An Sie, Frau Lopez, meine Hochachtung vor Ihrem Engagement für eine verlorene Sache.
    Mit Grüßen
    Contradikt,XIII.

  5. CERN-Neutrino-Experiment: Unzulässige Verwendung von Steuermitteln | Blog - Jocelyne Lopez

    […] Ich habe am 31.05.2012 eine Anfrage an den Präsidenten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) wegen Prüfung von technischen Unklarheiten für die Synchronisationsmethode der Uhren beim Neutrino-Experiment zwischen CERN und LNGS gerichtet, siehe komplette und aktuelle Zusammenstellung meiner Austausche mit der PTB im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie”: Neutrino-Experiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. […]

  6. CERN-Neutrinoexperiment: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ | Blog - Jocelyne Lopez

    […] bei der Synchronisation der Uhren beim Neutrino-Experiment zwischen CERN und LNGS. Die  komplette Korrespondenz mit der PTB  habe ich im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ veröffentlicht und im […]

  7. Die einzige Chance der PTB bei ihrer Interpretation des Neutrinoexperiments ist, dass keiner fragt… | Blog - Jocelyne Lopez

    […] Uhren bei diesem Experiment, zusammen mit dem Schweizer Metrologie-Institut METAS. Die  komplette Korrespondenz mit der PTB  habe ich im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ […]

  8. CERN-Neutrinoexperiment: Geht es darum für die PTB die Öffentlichkeit auszutricksen? | Blog - Jocelyne Lopez

    […] Uhren bei diesem Experiment, zusammen mit dem Schweizer Metrologie-Institut METAS. Die  komplette Korrespondenz mit der PTB  habe ich im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ […]

  9. CERN-Neutrino-Experiment: Unsachgemäße Antwort vom Bundesminister Philipp Rösler | Blog - Jocelyne Lopez

    […] Ich verweise weiter auf meinen Schriftwechsel aus dem Jahre 2012 mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) über die Klärung der Frage, wie die Uhren beim Neutrino-Experiment (CERN) synchronisiert wurden, siehe komplette Zusammenstellung der Austausche in diesem Blog: Neutrino-Experiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. […]

  10. Umsetzung von Gesetzen durch den Staat: Vier aktuelle Fallbeispiele | Blog - Jocelyne Lopez

    […] 4) Einreichung einer Fachaufsichtsbeschwerde beim Bundesministerium für Technologie und Wirtschaft (Philipp Rösler, FDP) wegen unzureichenden Auskünften im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes durch die Behörde PTB bei dem CERN-Neutrino-Experiment: Neutrino-Experiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt […]

  11. CERN-Neutrinoexperiment: Sie spucken in die Hände, die sie füttern | Blog - Jocelyne Lopez

    […] Relativitätstheorie wie der Präsident der PTB auf eine Bürgeranfrage aus der Bevölkerung antwortet, dass die Bevölkerung die Spezielle Relativitätstheorie (sprich hier das […]

  12. CERN-Neutrinoexperiment: Manipulation der Messergebnisse durch Heranziehen von fiktiven Messdaten | Blog - Jocelyne Lopez

    […] PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) schrieb in ihrer Antwort vom 22.03.2013 auf unsere Anfrage über das CERN-Neutrinoexperiment […]

  13. Die Mathematik der Relativitätstheorie ist Schrott. | Blog - Jocelyne Lopez

    […] sieht sich nicht in der Lage, zur Klärung von technischen Fragen beizutragen, toll (siehe hier). Das Experiment kostet Milliarden. Die Spezielle Relativitätstheorie lähmt die Bildung und die […]

  14. Dr. A. Stoll

    Ja Frau Lopez,
    Sie haben natürlich recht damit, dass die Relativitätstheorie erstunken und erlogen ist. Das Licht bewegt sich grundsätzlich im Abstand von 88µm unterhalb der Scalarwelle und nutzt diese als Trägermedium. Die Scalarwelle verhält sich aber, wie jeder andere Körper in Raum und Zeit auch, relativ.
    Die Leute von der PTB sind sowieso alles Systemgläubige ohne Realitätsbezug, muss man wissen.

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