Beschwerde an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Vorwurf der Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating

von Jocelyne Lopez

Ich verweise auf meine Bürgeranfrage vom 15.04.2013 an die Bundesministerin für Bildung und Forschung wegen Vorwürfen der Datenmanipulation bei einem berühmten Experiment zur Bestätigung der Relativitätstheorie: Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele & Keating.

Da ich keine Antwort bekam, habe ich am 16.05.2013 eine Erinnerung geschrieben: Erinnerung an meine Bürgeranfrage an Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating.

Nachstehend die weitere Entwicklung:

 

06.06.2013 – Antwort des Ministeriums für Bildung und Forschung auf meine Erinnerung:

Vorwürfe der Datenmanipulation bei dem Experiment Hafele & Keating zur Bestätigung der Relativitätstheorie
Ihre am 26.04.13 eingegangene E-Mail vom 15.04.2013
Datum: 06.06.2013

Sehr geehrte Frau Lopez,

vielen Dank für Ihre E-Mail „Vorwürfe der Datenmanipulation bei dem Experiment Hafele & Keating zur Bestätigung der Relativitätstheorie“ vom 15.04.2013 an Frau Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka.

Aus grundsätzlichen Erwägungen heraus kann sich das Ministerium oder eine andere Behörde nicht an der inhaltlichen Diskussion über wissenschaftliche Theorien und Modelle beteiligen. Dies ist Aufgabe der Forscher und der wissenschaftlichen Institutionen.

Ich möchte Sie daher bitten, Ihre Ausführungen auf den üblichen Wegen der Wissenschaft zur Diskussion zu stellen und Sie etwa an geeignete Zeitschriften zur Veröffentlichung zu schicken oder auf Tagungen vorzustellen.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Freude und Erfolg bei Ihrer wissenschaftlichen Betätigung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Ralph Dieter

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13.06.2013 – Beschwerde an das Ministerium wegen seiner Antwort vom 06.06.13 auf meine Bürgeranfrage

An Herrn Dr. Ralph Dieter, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bonn Ralph.Dieter@bmbf.bund.de

Betr.: Meine Anfrage vom 15.04.2013 (nachstehend)
wegen Vorwürfen der Datenmanipulation bei dem Experiment Hafele & Keating
Meine Erinnerung vom 16.05.2013
Ihr Brief vom 06.06.2013
Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrter Herr Dr. Dieter,

hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde wegen unsachgemäßer und unbrauchbarer Antwort auf meine Anfrage an Frau Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka in obiger Angelegenheit.

Ich habe Ihr Amt in meiner E-Mail vom 15.04.2013 darüber in Kenntnis gesetzt, dass begründete Vorwürfe der Datenmanipulation bei dem berühmten Experiment Hafele/Keating seit Jahren im Internet zu entnehmen sind, wonach die Messdaten von den Experimentatoren gefälscht worden seien. Insbesondere habe ich Ihnen einen Link zu einer  Abhandlung des Autors A. G. Kelly mit dem Titel “Hafele & Keating tests: did they prove anything?” zur Verfügung gestellt, die extrem präzise Messdaten wiedergibt und woraus zu entnehmen ist, dass die Experimentatoren die Uhren manuell nachjustiert hätten, weil sie nicht die erhofften Werten anzeigten, so dass die Originalrohdaten erhebliche Abweichungen von den veröffentlichen Daten verzeichnen sollen.

In diesem Kontext habe ich Frau Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka gebeten, mir die zuständliche und verantwortliche Behörde zu nennen, die diesen Verdacht auf wissenschaftlichen Betrug prüfen kann.

Es ist mir völlig rätselhaft, wie aus meiner Schilderung dieses Sachverhaltes und aus meiner Bitte die Interpretation durch Ihr Amt in Ihrem Brief vom 06.06.13 zustande kommen könnte, dass ich mich an „eine inhaltliche Diskussion über wissenschaftliche Theorie und Modelle“ beteiligen möchte. Genauso befremdlich empfinde ich die Empfehlung Ihres Amts,  mein Anliegen auf den „üblichen Wegen der Wissenschaft zur Diskussion zu stellen“ (Forscher und wissenschaftlichen Institutionen, Zeitschriften und Tagungen), sowie auch Ihre abschließenden Wünsche „weiterhin viel Freude und Erfolg bei Ihrer  wissenschaftlichen Betätigung“.

Ich erinnere daran, dass die offiziellen Ergebnisse des Experiments Hafele/Keating im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als gültig für die Bestätigung der Relativitätstheorie gelten. Sie werden als solche sowohl bundesweit gelehrt als auch von öffentlichen Forschungsinstituten bundesweit anerkannt. Sollten diese Meßergebnisse gefälscht worden sein, gäbe es dementsprechend einen unmittelbaren Handlungsbedarf für Ihr Amt, wie die  Überarbeitung von Lehrbüchern und Lehrplänen zu veranlassen, sowie die betroffenen öffentlichen Forschungsinstitute und die Öffentlichkeit geeignet zu informieren.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie noch einmal, mir die zuständige und verantwortliche öffentliche Stelle zu nennen, die im Interesse der Allgemeinheit diesen wichtigen, öffentlichen Sachverhalt prüfen und abklären kann.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie dringend auf mein besonderes Bedürfnis nach Beachtung des Art. 20 Abs. 3 GG. Auch bringt mich dieser Umstand in die Nähe vom § 258 StGB.

Für eine Antwort bis zum 15. Juli 2013 danke ich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

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4 Antworten zu “Beschwerde an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Vorwurf der Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating”

  1. Ahnungslose

    § 258
    Strafvereitelung.

    (1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.

    (3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.

    (4) Der Versuch ist strafbar.

    (5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.

    (6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.

    Geht`s noch???

  2. Jocelyne Lopez

    Ich erläutere hier den juristischen Hintergrund meiner Aussagen in meiner Beschwerde an Bundesministerin Wanka

    Zitat Jocelyne Lopez:

    „In diesem Zusammenhang möchte ich Sie dringend auf mein besonderes Bedürfnis nach Beachtung des Art. 20 Abs. 3 GG. Auch bringt mich dieser Umstand in die Nähe vom § 258 StGB.“

    Übersetzt in der Umgangssprache besagt der § 258 StGB, dass jeder Bürger, der Kenntnis von einer Straftat nimmt (bzw. begründete Anhaltspunkten für das Geschehen einer Straftat vorweisen kann), sich bemühen muss, diese Straftat von der Staatsgewalt prüfen, abklären und bestrafen zu lassen. Tut der Bürger es nicht und schweigt, macht er sich selbst schuldig von einer Straftat, und zwar von der Straftat „Strafvereitelung“, die mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.

    Im Klartext im Fall des begründeten Verdachts des Betrugs beim Experiment Hafele/Keating: Ich bin wie jeder Bürger vom Gesetz verpflichtet mich zu bemühen, dass diesrn Verdacht von der Staatsgewalt geprüft wird. Sonst mache ich mich selbst strafbar und riskiere unter Umständen 5 Jahre Knast.

    Es gibt auch dieselbe Verpflichtung für den Staat bzw. für alle Behörden im Rahmen des § 258a „Strafvereitelung im Amt“ .

    Wird also eine Behörde davon in Kenntnis gesetzt, dass eine Straftat geschehen ist bzw. dass begründete Anhaltspunkten für das Geschehen einer Straftat vorliegen, ist sie verpflichtet, es prüfen und abklären zu lassen, sonst macht sie sich selbst schuldig von „Strafvereitelung im Amt“.

  3. Datenmanipulation beim Hafele-Keating Experiment: Riecht Bundesministerin Wanka den Braten? | Blog - Jocelyne Lopez

    […] 8 ) Ich gebe aber nicht auf und schreibe eine Beschwerde wegen unsachgemäßer Beantwortung meiner Anfrage, mit Antwortfrist bis zum 15. Juli 2013: Beschwerde an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Vorwurf der Datenmanipulation beim Experiment… […]

  4. Relativitätstheorie: Behörden verstoßen gegen Gesetze am laufenden Band | Blog - Jocelyne Lopez

    […] Meine Beschwerde vom 13.06.2013 an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Johanna Wanka über die Prüfung von begründeten Vorwürfen der Datenmanipulation bei dem im Bildungssystem als gültig gelehrten Experiment Hafele-Keating, ist nach dem Ablauf der gesetzlichen Frist von 1 Monat am 15. Juli 2013 unbeantwortet geblieben, siehe: Beschwerde an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Vorwurf der Datenmanipulation beim Experiment… […]

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