CERN-Experiment: Die Petition vom 11.08.13 beim Bundestag wird nicht veröffentlicht

von Jocelyne Lopez

Ich beziehe mich auf die Einreichung einer Petition am 11.08.13 beim Deutschen Bundestag wegen CERN-Neutrinoexperiment: CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013.

Gemäß der Richtlinie über öffentliche Petitionen, die in der Webseite des Bundestages veröffentlicht ist, sollte die Prüfung des Petitionsausschusses, ob die Petition im Internet-Portal des Bundestages veröffentlicht werden kann ca. 3 Wochen dauern.

Ich habe am 28.08.2013 einen Postbrief des Petitionsausschusses des Bundestages
erhalten, datiert vom 19.08.2013, wonach unsere Bitte zur Veröffentlichung nicht entsprochen werden könne:

Zitat:

[…] „Um Petitionen auf der Internetseite des Deutschen Bundestages sachgerecht präsentiert zu können, muss angesichts der Vielzahl der Eingaben zwangsläufig eine Auswahl getroffen werden. Diese erfolgt insbesondere danach, inwieweit eine Bitte oder Beschwerde ein Anliegen von allgemeinen Interesse zum Gegenstand hat und ob sich Anliegen und Darstellung für eine sachliche öffentliche Diskussion eignen. Zudem soll sich in der Auswahl der veröffentlichen Eingaben eine Vielfalt von Themen und unterschiedlichen Sichtweise möglichst vieler Petenten widerspiegelt.

Vor dem Hintergrund der vorgenannten Erwägungen konnte Ihrer Bitte, Ihre Eingabe auf der Internetseite des Petitionsausschußes zu veröffentlichen, leider nicht entsprochen werden.“ […]

Zitatende

Siehe kompletten Brief:

Seite 1
Seite 2
Seite 3
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Diese Argumente sind aus meiner Sicht ziemlich befremdlich:
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  1. Wieso sieht von vorneherein der Petitionsausschuss bei diesem Anliegen keine Möglichkeit, eine „sachliche Diskussion“ zu führen? Wie will er es im Voraus wissen? Wie will er es für die unzähligen anderen Petitionen und Beschwerden, die am laufenden Band veröffentlicht werden, dagegen im Voraus wissen? Ich nehme stark an, dass die Diskussionen im Internetportal des Bundestages streng moderiert werden: Hat der Petitionsausschuss denn keine Möglichkeit, bei einer öffentlichen Diskussion Sachlichkeit der Teilnehmer durchzusetzen? Komisch.
    .
    .
  2. Wie will der Petitionsausschuss im Voraus wissen, wie viele Bürger die Petition unterstützen würden, wenn sie nicht einmal veröffentlicht wird? Komisch.
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    .
  3. Ist ein Vorwurf des Verstoßes gegen geltende Gesetze durch Behörden (zum Beispiel Informations-freiheitsgesetzes) kein öffentliches Anliegen? Wozu wurde dann das Berliner Informationsfreiheitgesetz erlassen, die der Allgemeinheit ermöglichen soll, die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handels zu ermöglichen?

§ 1 – Zweck des Gesetzes : „Zweck dieses Gesetzes ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht das in Akten festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.“

Oder geht es der Allgemeinheit nicht an, ob der Staat die geltenden Gesetze respektiert oder nicht? Komisch.
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4. Ist die Verwendung von Steuergeldern in Milliardenhöhe kein Anliegen der Allgemeinheit? Ab wie viele Milliarde Steuergelder dürfen sich die Bürger erkundigen, ob sie sachgemäß und kompetent verwendet wurden? Komisch.

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Aber nun, lassen wir uns überraschen, wie die Prüfung des Petitionsausschusses ausfällt.

—————————————————-
Siehe auch:

Petition wegen CERN-Experiment: Die Bundestagabgeordnete der Opposition sind gefragt

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12 Antworten zu “CERN-Experiment: Die Petition vom 11.08.13 beim Bundestag wird nicht veröffentlicht”

  1. Jocelyne Lopez

    Auch eine aktuelle Ablehnung zur Veröffentlichung einer Petition durch den Petitionsausschuß des Bundestages, mit derselben lächerlichen Ausrede, dass eine sachliche öffentliche Diskussion nicht zu erwarten sei….

    Petitionsausschuss unterdrückt Debatte

    Tja, die sogenannten Rechtsstaaten gehen auch nicht zimperlich mit der Zensur ihrer Whistleblower vor … 😉

    Viele Grüße
    Jocelyne Lopez

  2. Gerhard Klose

    Nicht so tragisch nehmen,diese Leute,die da eine Antwort geben müssten,
    haben darauf gar keine nachvollziehbare.
    Wer will sich da schon blamieren.

    Nach meiner Vorstellung gibt es gar keine Neutrinos. Das sind Hirngespinste so wie Photonen. Das ist eine mathematische Krücke, die von Pauli stammen soll, um eine Energiebilanz beim nuklearen Zerfall auszugleichen.

    Wahrscheinlich sind es sehr leichte Mesonen bestehend aus Elektronen und Positronen, die am Cern beim Abbremsen des Protonen-Strahls als Bruchstücke der Protonen oder Bremsmaterial zustande kommen.

    Oder es waren nur oberirdische E/H-Wellen-Impulse, die da ankamen, die das Dilemma der Lichtgeschwindigkeit erklären könnte.

    Gerhard Klose, dh5ox@d-klose.de

  3. Jocelyne Lopez

    Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine Blog-Einträge:

    Petition beim Bundestag wegen CERN-Experiment: Ansprache an die Bundesabgeordnete Katja Kipping

    und

    Petition wegen CERN-Experiment: Die Bundestagabgeordnete der Opposition sind gefragt

  4. Jocelyne Lopez

    Antwort vom 30.08.13 des Bundestagswahlkandidaten André Martens (Piratenpartei) auf meine Frage im Bundesabgeordneten-Watch wegen Nicht-Veröffentlichung unserer Petition wegen CERN-Experiment:

    http://www.abgeordnetenwatch.de/andre_martens-1031-73552–f397508.html#q397508

  5. Jocelyne Lopez

    Artikel über die fragwürdige Praxis des Petitionsausschußes des Bundestags, um nicht genehme Petitionen von einer Veröffentlichung auszuschließen (offensichtlich zum Beispiel in den Fällen, wo das Verhalten des Staats selbst auf Rechtsmäßigkeit hinterfragt wird):

    n-tv – 28.08.13:
    Spähskandal: Piraten fordern Klage gegen Großbritannien – Petitionsausschuss unterdrückt Debatte

    n-tv – 04.09.13:
    “Der Ausschuss macht sich lächerlich” – Keine Mitbestimmung möglich

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