Zweite Erinnerung an die zuständige und verantwortliche Behörde für die Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem

von Jocelyne Lopez

Im Zusammenhang mit meiner unbeantworteten Anfrage über die Vermittlung der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem habe ich am 19.06.2012 eine Beschwerde an die zuständige und verantwortliche Behörde eingereicht. 

.

.

  

Am 07.03.2012 habe ich eine Anfrage über die Vermittlung der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem an die zuständige und verantwortliche Behörde gerichtet, die mir von der Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan zur Beantwortung meiner Frage genannt wurde:

07.03.2012 Antwort der Bundesministerin Annette Schavan auf meine Anfrage wegen Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem

Da meine Anfrage nicht beantwortet wurde, habe ich am 13.04.2012 eine Erinnerung an die zuständige und verantwortliche Behörde gerichtet (KMK – Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik):

13.04.2012 Erinnerung an die zuständige und verantwortliche Behörde für die Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem

Auch diese Erinnerung wurde ignoriert, was mich veranlasst hat, folgende 2. Erinnerung am 19.06.2012 an die zuständige und verantwortliche Behörde zu richten:

An Herrn Ties Rabe, Präsidenten der Kultusministerkonferenz der Länder – KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik) poststelle@kmk.org
und
Schulwesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz
schulen@kmk.org

Betr.: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Meine Anfrage vom 07.03.12 (nachstehend)
Meine Erinnerung vom 13.04.12 (nachstehend)
Meine heutige Beschwerde
Datum: 19.06.2012

Sehr geehrter Herr Rabe,

die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan, hat mir am 07.03.2012 mitgeteilt, dass Ihre Behörde zuständig und verantwortlich für die Beantwortung meiner Frage über die Vermittlung der Kritik der Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssysteme ist.

Am 07.03.12 habe ich eine Anfrage an Sie gerichtet, sowie eine Erinnerung am 13.04.12, die beide von Ihrer Behörde unbeantwortet geblieben sind.

Wie ich es Ihnen dargelegt und begründet habe besteht in dieser Angelegenheit ein Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz Art. 5 – Ziff. 3 „Wissenschaftsfreiheit“ und ich habe mich dringend sowohl auf § 258 StGB und Art. 20 Grundgesetz als auch auf die Bestimmungen der EU-Antikorruptionsvereinbarung berufen.

Ich fühle mich durch das Ignorieren meiner Anfrage in meinen Rechten als Bürgerin verletzt und empfinde Ihr Verhalten als nicht gesetzkonform. Ich fordere Sie daher, meine Anfrage vom 07.03.12 bis zum 23. Juli 2012 zu beantworten, ehe ich mich veranlasst fühle eine Beschwerde an die nächsthöhere Instanz im Rahmen des Rechtswegs im öffentlichen Recht einzureichen.

Ich danke im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Dieses Verhalten der zuständigen und verantwortlichen Behörde ist im Rahmen des öffentlichen Rechts nicht gesetzkonform: Behörden sind gesetzlich verpflichtet, sachbezogene, nicht datengeschützte Informationen über Sachverhalte, die in ihrem Zuständigkeitsbereich zugeordnet sind, jedem einzelnen Bürger auf Anfrage mitzuteilen.

Ich habe zwischenzeitlich die Gelegenheit wahrgenommen, die Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrem Blog „Verbannung der Relativitätstheorie aus Forschung und Lehre“ im Rahmen ihres Projekts „Zukunftsdialog“ auf die Nicht-Beantwortung meiner Anfrage aufmerksam zu machen und sie gebeten, sich einzubringen, damit meine Frage beantwortet wird, siehe:

07.04.12 Bitte an die Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrem Blog “Verbannung der Relativitätstheorie aus Forschung und Lehre”

 

Hinterlassen Sie eine Antwort

Erlaubter XHTML-Code: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>