Beschwerde an die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Einstellung meiner Anzeige gegen Ties Rabe

von Jocelyne Lopez

Ich habe am 17.10.2012 eine Anzeige gegen den Präsidenten der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, Herrn Ties Rabe, bei der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Ablehnung der Zuständigkeit für die Beantwortung meiner Frage über die Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem erstattet, siehe hier. 

Nachstehend gebe ich den weiteren Verlauf der Angelegenheit wieder:
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 26.10.2012 – Einstellung meiner Anzeige vom 17.10.2012 durch die Staatsanwaltschaft Berlin

Von der Staatsanwaltschaft Berlin
AZ 222 Js 2142/12

Sehr geehrte Frau Lopez,

Ihre Strafanzeige vom 17. Oktober 2012 gegen die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder bzw. deren Direktor, Herrn Ties Rabe, bietet keine Veranlassung, in strafrechtliche Ermittlungen einzutreten, da sich aus Ihrem Vorbringen keine zureichenden tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Verhaltens ergeben haben.

Für ein mit Mitteln des Strafrechts zu sanktionierendes Verhalten bedarf es eines vom Gesetzgeber geschaffenen Tatbestands, in dem ein solches genau umschrieben und mit einer Sanktion bedroht wird. Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt erfüllt indes keinen Straftatbestand, insbesondere existiert auch kein Tatbestand der „Amtspflichtverletzung“.

Ich habe das Verfahren daher nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Piaszek
Staatsanwalt

 

 

08.11.2012 – Widerspruch und Beschwerde an die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Einstellung meiner Anzeige

An die Staatsanwaltschaft Berlin

Betr.: AZ 222 Js 2142/12
Meine Anzeige vom 17.10.2012 gegen das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK), Berlin – Präsident: Herr Ties Rabe – wegen Verdacht der Amtspflichtverletzung

Einstellung meiner Anzeige vom 26.10.2012 (Staatsanwalt Piaszek)

Hier: Widerspruch und Beschwerde

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen die Einstellung meiner Anzeige vom 17.10.2012 in obiger Angelegenheit.

Die ausgeführte Begründung, dass „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Verhaltens“ sich aus dem geschilderten Sachverhalt ergeben haben kann ich nicht hinnehmen. 

Wie es aus der meiner Anzeige beigefügten Anlage über die komplette Korrespondenz in dieser Angelegenheit zu entnehmen war, hat mich die Bundesministerin für Bildung und Forschung zwei Mal (am 07.03.12 und am 14.08.12) darüber verbindlich informiert, dass das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK), Berlin die zuständige und verantwortliche Behörde für die Beantwortung meiner Frage über die Vermittlung der Kritik der Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem ist. Das KMK hat dagegen zwei Mal (am 21.08.12 und am 24.08.12) die Zuständigkeit und Verantwortung für die Beantwortung meiner Frage abgelehnt.

Nach meinem Verständnis der Rechtsgrundlagen ist diese Amtspflichtverletzung im Rahmen des § 258 a StGB Strafvereitelung im Amt zu ahnden. Auch habe ich mich ausdrücklich in meiner Anzeige auf Artikel 34 Grundgesetz, sowie auf Verstoß gegen Art. 20 III Grundgesetz und alle in Betracht kommenden Gesetze berufen. Darüber hinaus gelten auch für das KMK die Bestimmungen der EU-Antikorruptionsvereinbarung in ihren Umsetzungen in den Informationsfreiheitgesetzen der Länder.

Aus meiner Sicht ist die Einleitung eines Verfahrens in dieser Angelegenheit unbedingt erforderlich, da es sich um ein wichtiges Anliegen im öffentlichen Interesse handelt, das auf der Verfassungsebene angesiedelt ist: Wie es aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen hervorgeht, besteht bei der Vermittlung der Kritik der Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem ein Verdacht auf Verstoß gegen Art. 5 Abs. 3 GG „Wissenschaftsfreiheit“ sowie gegen Art. 1 GG.

Mit ehrenamtlichen Grüßen
Jocelyne Lopez 

 

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Siehe auch in diesem Blog der komplette Austausch in dieser Angelegenheit seit Februar 2012:

Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Bildungssystem: Auseinandersetzung mit Behörden
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