Bildungsskandal Relativitätstheorie: Brief an Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann
von Reinhard Rohmer
Reinhard Rohmer hat eine umfangreiche und äußerst verantwortungsbewusste Initiative gegenüber den zuständigen und verantwortlichen öffentlichen Stellen ergriffen, um den Skandal des vollständigen Ausschlusses der Kritik der Relativitätstheorie an der Universität Stuttgart aufzuzeichnen.
Nachstehend geben wir den Text seiner Ansprache an den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Staatsministerium Baden-Württemberg) vom 16. April 2013 wieder:
An Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Staatsministerium Baden-Württemberg
Datum: 16. April 2013
Bildungsskandal
Wahrheit, Einstein, Professoren, Hochschulgesetz, Wissenschaftsministerium
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
den Anstoß für diesen Brief hat mir Ihr Gespräch mit dem SPIEGEL (Nr. 11/11.03.13) gegeben, da lese ich auf Seite 24:
Kretschmann: Irgendwann kommt immer die Stunde der Wahrheit. Wir glauben auch nicht, dass jeder ein verkappter Einstein ist. Irgendwann muss man zeigen, was man kann und was man nicht kann. Das ist nun mal einfach im Leben so. Wir können nur gute Schulen machen, keine Schulparadiese.
Die Bildung hat für Sie Priorität. Das ist gut. Unsere Gesellschaft braucht gut ausgebildete, aufgeklärte Menschen mit kritischem Verstand. Schulen und Universitäten müssen die Wahrheit vermitteln.
Ich (Bau-Ing., 70 J.) schreibe Ihnen, weil ich Sie in Kenntnis setzen möchte, dass im wisschenschftli überragend bedeutsamen Fall Einstein (Relativitätstheorie, 1905) an der Universität Stuttgart nicht die Wahrheit sondern haarsträubender Unsinn gelehrt wird, und dass alle 32 deshalb von mir angeschriebenen dort lehrenden Physikprofessoren keine andere Realtion zeigten als Ignoranz. Nicht ein einziger ist meiner dreimal vorgebrachten Bitte und Aufforderung nachgekommen, zu meinen Kritikpunkten Stellung zu nehmen.
Dieses Verhalten hat mich sehr befremdet, es ist unakzeptabel. Aber ebenso schlimm ist, dass sowohl das Rektorat der Universität als auch Ihr Wissenschaftsministerium diese Verweigerungshaltung mit dem Verweis auf das Hochschulgesetz verteidigt. Eine von mir zuerst beim Rektorat, dann beim Wissenschaftsministerium eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen der 32 Professoren (Emeritus Dr. Hans J. Paus, Autor eines weit verbreiteten Lehrbuchs, zu dem ich eine Kritik gefertigt hatte), wurde von beiden Stellen mit der Begründung zurückgewiesen:
… dass Professoren gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 Landeshochschulgesetz (LHG) die Forschung, Pflege und Entwicklung der Wissenschaft selbständig wahrnehmen. Folglich können die Ergebnisse der Forschung in Publikationen keiner beamtenrechtlichen Überprüfung unterzogen werden…
Das ist ein Skandal. Natürlich nehmen Professoren (wie viele andere) ihre Aufgaben selbständig wahr, aber das heißt nicht, dass sie nicht den Studierenden, der Öffentlichkeit, der Wahrheit verpflichtet wären, dass sie sich nicht der Logik, dem kritischen Verstand stellen müssten. Schon der von ihnen als Beamte geleistete Diensteid „Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen … werde.“, gebietet ihnen Ehrlichkeit, Wahrhaftigkeit, Bemühen um die wissenschaftliche Wahrheit.
Seit nunmehr 100 Jahren wird jegliche Kritik an Einstein von den Professoren abgeblockt. Er ist eine Galionsfigur, Kritik an der Relativitätstheorie ein Sakrileg. Dabei hat das Nobelpreiskomitee, Trotz mehrfachen Antrags, den Nobelpreis für sie verweigert. Ein Professor erklärt das heute so:
Manche Historiker nehmen an, dass das ehrwürdige Nobelpreiskomitee sich nicht traute, Eiinstein für die Relativitätstheorie auszuzeichnen, weil sie für damalige Zeitgenossen einfach zu verwirrend war. (Prof. Dr. Erich Übelacker „Moderne Physik“, 2010, S.8, WAS IST WAS-Reihe, Band 79)
Die Relativitätsthe3orie ist Einsteins Theorie über die Natur von Zeit, Raum, Masse und Licht. Es ist ihre Irrationalität, die „verwirrt“.
Semester für Semester werden die Studierenden von ihren Professoren mit Einsteins „Konsequenzen aus der Lorentz-Transformation“ belogen. Die Lorentz-Transformation ist die mathematische Grundlage der Relativitätstheorie. Sie stammt, wie der Name schon sagt, nicht von Einstein. Die „Konsequenzen“ sind Einsteins völlig falsche physikalische Interpretation der Lorentz-Transformation. Sie werden gelehrt unter den Begriffen „Zeitdehnung“, „Längenkontraktion“, „Geschwindigkeitsabhängigkeit der Masse“ und „Masselosigkeit der Lichtteilchen/Photonen“.
Millionenfach werden Einsteins Hirgesprinste als geniale Wissenschaft verbreitet, schon an Gymnasien und durch Jugendbücher, wie z.B. die oben erwähnte Reieh WAS IST WAS. So wird schon den Jugendlichen ein irrationales Weltbild vermittelt. Diesen Triumph darf die Politik den Volsverdummern in unserer Gesellschaft nicht lassen.
Ich schicke Ihnen als Anlage die wesentliche Unterlagen, die diesen unglaublichen Vorgang kennzeichnen und bitte Sie, entschlossen gegen das skandalöse Verhalten der Professoren und Ihres Wissenschaftsministerium vorzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Rohmer
Ein Ordner, Inhalt:
– Meine Schreiben an die 32 Physikprofessoren der Uni Stuttgart
– Meine Schrift „Einstein in der Kritik“
– Meine Schrift „Offener Brief an den Physiker und Lehrbuchautor Prof. Dr. Hans J. Paus“
– Mein Schriftwechsel mit dem Rektorat der Uni Stuttgart
– Mein Schriftwechsel mit dem Wissenschaftsministerium
.
—————————————————————-
NB: Die Einleitung der erwähnten Schrift von Reinhard Rohmer „Einstein in der Kritik“ wurde 2008 im Forum von Ekkehard Friebe „Wissenschaft und moralische Verantwortung“ komplett veröffentlicht, siehe: Einstein in der Kritik.
—————————————————————-
Siehe auch vom Autor in diesem Blog:
Die wahre Geschichte der Zeit. Das Weltbild des gesunden Menschenverstands
Die Entzauberung Einsteins
Zitate von Reinhard Rohmer im Artikel Das Ehrenfest-Paradoxon widerlegt die Relativitätstheorie
.
- 3. Mai 2013
- Artikel
03. Mai 2013 um 07:42
Zitate Reinhard Rohmer:
„Aber ebenso schlimm ist, dass sowohl das Rektorat der Universität als auch Ihr Wissenschaftsministerium diese Verweigerungshaltung mit dem Verweis auf das Hochschulgesetz verteidigt. Eine von mir zuerst beim Rektorat, dann beim Wissenschaftsministerium eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen der 32 Professoren (Emeritus Dr. Hans J. Paus, Autor eines weit verbreiteten Lehrbuchs, zu dem ich eine Kritik gefertigt hatte), wurde von beiden Stellen mit der Begründung zurückgewiesen:
… dass Professoren gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 Landeshochschulgesetz (LHG) die Forschung, Pflege und Entwicklung der Wissenschaft selbständig wahrnehmen. Folglich können die Ergebnisse der Forschung in Publikationen keiner beamtenrechtlichen Überprüfung unterzogen werden…“
Diese Antwort des Rektorats auf eine Beschwerde wegen Ausschluß der Kritik der Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem ist verfassungswidrig.
Zwar darf der Staat aufgrund der Wissenschaftsfreiheit im Rahmen des Landeshochschulgesetzes keinen einzelnen Beamten dazu zwingend, den Inhalt seiner Lehre umzugestalten, jedoch hat der Staat dafür zu sorgen, dass in einer öffentlichen Lehreinrichtung die Gebote des Grundgesetzes respektiert und umgesetzt werden. Ich zitiere hier einige Bestimmungen aus dem Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 § 3 „Wissenschaftsfreiheit“, die die Verfassungswidrigkeit der Lehre der theoretischen Physik an der Universität Stuttgart dokumentieren:
„Die Wissenschaftsfreiheit ist mehr als ein Spezialfall der Meinungsfreiheit des beamteten Hochschullehrers [Hervorhebung in der Quelle]
„Unkonventionelle Forschungsrichtungen und -ergebnisse oder auch Lehrmethoden dürfen nicht begrifflich ausgegrenzt werden, denn gerade Außenseiter bedürfen des Schutzes davor, daß sie durch die “herrschende Meinung” an der wissenschaftlichen Entfaltung gehindert werden (Notwendigkeit von Innovationsoffenheit). „
„Die Wissenschaftsfreiheit zwingt nicht zuletzt dazu, die Vielfalt der wissenschaftlichen Ansätze im Sinne eines Wissenschaftspluralismus mit dem darin liegende Innovationspotential zu respektieren, zu schützen und zu fördern;“
„für den Staat führt dies zu einem Gebot der Nicht-Identifikation;“
„Die Förderung der Wissenschaft durch den Staat muß dem Gebot meinungsneutraler Wissenschaftspflege entsprechen;“
„Ebenso wenig darf die Anerkennung durch die Scientific Community (allein) entscheidend sein“
Daraus geht hervor, dass bei der Vermittlung der theoretischen Physik an der Universität Stuttgart die vom Grundgesetz geforderten Gebote der Nicht-Identifikation, der meinungsneutralen Wissenschaftspflege und der Innovationsfreiheit gravierend verletzt werden.
Weiter heißt es im Bonner Kommentar zum Grundgesetz „Wissenschaftsfreiheit – Art. 5 § 3:
„Der Wissenschaftler muss das eigene Forschungsresultat zum bisherigen Stand der Erkenntnisse in Bezug setzen und sich zumindest ansatzweise mit Gegenpositionen auseinandersetzen. Indem von einem bloßen Versuch der Wahrheitsermittlung die Rede ist, wird die prinzipielle Unabgeschlossenheit jeder wissenschaftlichen Erkenntnis unterstrichen. Das Verfassungsgericht verfährt bei der Anwendung dieser Kriterien sehr großzügig (”weit zu verstehende(r) Wissenschaftsbegriff”) und spricht einem Werk die Wissenschaftlichkeit nur dann ab, wenn “es nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet ist, sondern vorgefaßten Meinungen und Ergebnissen lediglich den Anschein wissenschaftlicher Gewinnung oder Nachweisbarkeit verleiht”. Indiz dafür ist “die systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen.“
Daraus geht hervor, dass ein Gericht die Wissenschaftlichkeit der Werke und der Lehre der Professoren für die theoretische Physik an der Universität Stuttgart aberkennen würde.
Weiter heißt es im Bonner Kommentar zum Grundgesetz „Wissenschaftsfreiheit – Art. 5 § 3:
„Alle Gewalten in Bund und Ländern, auch der Bundespräsident […] haben die Grundrechte unmittelbar zu beachten, also nicht etwa erst in ihrer Vermittlung durch das vom Gesetzgeber geschaffene einfache Recht. „ [Hervorhebung in der Quelle]
„Gebunden sind alle staatlichen Organe in Bund und Ländern wie auch die Träger mittelbarer Staatsgewalt […], insbesondere die Gemeinden, auch die berufsständischen Kammern […], alle Selbstverwaltungseinrichtungen, soweit sie hoheitliche Gewalt ausüben. “ [Hervorhebungen in der Quelle]
Das Rektorat ist dementsprechend unmittelbar verantwortlich für die Verletzung der Bestimmungen des Grundgesetzes bei der Vermittlung der theoretischen Physik an der Universität Stuttgart.
Weiter heißt es im Bonner Kommentar zum Grundgesetz „Wissenschaftsfreiheit – Art. 5 § 3:
„ Der Staat, der sich als Kulturstaat versteht, hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern.“
Das Rektorat hat die bestehenden Rechtsbrüche bei der Vermittlung der theoretischen Physik an der Universität Stuttgart durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu beseitigen.
Sowohl die Kritikergemeinde als auch die Öffentlichkeit haben also per Grundgesetz das Recht, dass die Kritik der Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem mitgelehrt und tradiert wird. Die Kritikergemeinde und die Öffentlichkeit haben ein Recht darauf, dies zu fordern. Unsere Studenten sind die Zukunft der Wissenschaft, sie sind ja diejenige, die noch bestehende Probleme lösen müssen, wir dürfen ihnen gegenüber nichts vertuschen, nichts verschönern und nichts vorenthalten, sie haben ein Recht darauf im öffentlichen Bildungssystem zu erfahren, was für Vorarbeiten zur Lösung der Problemen schon geleistet wurden!
Jeder Bürger hat ein legitimiertes Recht, die Einführung der Lehre der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie in allen Universitäten in Deutschland zu fordern, wo die Spezielle Relativitätstheorie gelehrt wird. Diese Forderung ist sinnvoll, verantwortungsbewusst, gerecht und legitim.
Jocelyne Lopez
03. Mai 2013 um 18:41
Schön, auch mal wieder was von Herrn Rohmer zu hören! Und ermutigend, daß auch er, den ich vor Jahren als durch und durch sympathischen und geistreichen Mann kennengelernt habe, sich nicht hat vom Kurs abbringen lassen.
22. Juni 2013 um 07:57
[…] Bildungsskandal Relativitätstheorie: Brief an Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann […]