Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Celle wegen Einstellung der Strafanzeige gegen die PTB wegen CERN-Neutrinoexperiment

von Jocelyne Lopez

Wie in meinem gestrigen Blog-Eintrag

Die Strafanzeige gegen die Bundesbehörde PTB wegen CERN-Neutrinoexperiment wurde eingestellt

angekündigt, habe ich  heute eine Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Celle wegen Einstellung meiner Strafanzeige gegen die Behörde PTB durch die Staats-anwaltschaft Braunschweig wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Informations-freiheitsgesetz und Art. 5 Abs. 3  GG Wissenschaftsfreiheit eingereicht:

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17.01.2015 – Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Celle wegen Einstellung der Strafanzeige gegen die Behörde PTB wegen CERN-Neutrinoexperiment

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Zwar wird wie gesagt meine Beschwerde von der Generalstaatsanwaltschaft Celle aufgrund des dargelegten, unausgesprochenen Mechanismus, wonach  Staatsanwaltschaften nie staatliche Stellen verfolgen, mit nahezu 100%iger Sicherheit abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt, aber dieser formelle Schritt der Beschwerden über den vollständigen Dienstweg der Justizbehörden ist zum Nachweis der Ausschöpfung des Rechtsweges notwendig: Auch hier steuern wir offensichtlich auf eine Verfassungsbeschwerde.

Ich werde in diesem Blog über weitere Entwicklungen berichten.

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Eine Antwort zu “Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Celle wegen Einstellung der Strafanzeige gegen die PTB wegen CERN-Neutrinoexperiment”

  1. Markus Estermeier

    „wonach Staatsanwaltschaften nie staatliche Stellen verfolgen“

    Soviel zur Unabhängigkeit unserer Justiz. Wenn sich die Staatsorgane schon nicht an die eigenen Gesetze gebunden fühlt, was erwartet man dann von den Bürgern? Irgendwie leben wir heute schon in einer Art staatlich organisierten Anarchie.

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