Bildungsskandal Relativitätstheorie: Antwort von Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann

von Reinhard Rohmer

Wir verweisen auf die verantwortungsbewußte Initiative von Reinhard Rohmer gegenüber den zuständigen und verantwortlichen öffentlichen Stellen, um den Skandal des vollständigen Ausschlusses der Kritik der Relativitätstheorie an der Universität Stuttgart aufzuzeichnen, siehe in diesem Blog: Bildungsskandal Relativitätstheorie: Brief an Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann.

Nachstehend informieren wir über die weitere Entwicklung:

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03.05.2013 – Antwort vom Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann:

Seite 1
Seite 2

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11.06.2013 – Erwiderung von Reinhard Rohmer:

Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4

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Siehe auch vom Autor:

Die wahre Geschichte der Zeit. Das Weltbild des gesunden Menschenverstands

Die Entzauberung Einsteins

Zitate von Reinhard Rohmer im Artikel Das Ehrenfest-Paradoxon widerlegt die Relativitätstheorie

Einstein in der Kritik

Dienstaufsichtsbeschwerde an den Rektor der Universität Stuttgart Prof. Wolfram Ressel wegen kritikloser Vermittlung der Relativitätstheorie

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4 Antworten zu “Bildungsskandal Relativitätstheorie: Antwort von Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann”

  1. Peter Rösch

    Man kann ruhig noch deutlicher werden: Die Relativitätstheorie war die Blaupause für die staatsbetrügerischen Akte des nachfolgenden 20. Jahrhunderts – um Aktuelles zu nennen: die suggestiv erzeugte Klimahysterie, die Euro-Einführung, der Genderwahn. Staatlicherseits hat man am Exempel Relativitätstheorie begriffen, wie sich Nonsens auf breiter Front – insbesondere an den Bildungsstätten als den vulnerabelsten Stellen – am besten durchsetzen läßt. Die Maßnahmen waren damals, wie Rohmer richtig ansetzt, im Machteinfluß des Staatsprotestanten und Kaiserfreundes Max Planck betrieben worden, um einen veritablen Skandal um die von ihm geleitete Forscherzeitschrift “Annalen der Physik” strategisch zu vertuschen. Letztlich war es die Wahrheit und Rechtschaffenheit einer ganzen Wissenschaft, die vertuscht wurde und im Prinzip zur Korrumpierung eines ganzen Staatswesens führte.
    Reinhard Rohmers Einrede an den Mini.-Präs. von Ba.-Wü.ist noch insoweit zu ergänzen, daß die auch in Ba.-Wü. verwendeten Schulbücher den offensichtlichen Unsinn ungeachtet aller stattgehabten Aufdeckungen weiter kolportieren, und diese Unsinnsverbreitung über die mit den steuerfinanzierten Lehrbüchern erzielten Verlagsgewinne auch noch staatlich subventioniert ist. Spätestens hier wird die unmittelbare Verantwortung der Landesverwaltung – i. p. Kretschmann – deutlich.

  2. Jocelyne Lopez

    Reinhard Rohmer hat zu Recht den Ministerpräsidenten Kretschmann auf eine wichtige Bestimmung des Gesetzgebers im Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz („Wissenschaftsfreiheit“) hingewiesen, die vom Minister in seiner Antwort übergangen wurde:

    Zitat Reinhard Rohmer – Seite 2 :

    „Sie schreiben:

    Wissenschaft, Forschung und Lehre sind nach Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes frei und entziehen sich daher staatlicher Einflussnahme. […]

    Der Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes lautet aber:

    „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung“.“ [Hervorhebung durch Reinhard Rohmer]

    Die Vorstellung vom Ministerpräsidenten Kretschmann, dass gemäß Art. 5 Abs. 3 GG Wissenschaft, Forschung und Lehre sich staatlicher Einflussnahme entziehen würden, ist aus meiner Sicht hochbedenklich seitens eines Staatsdieners und Dienstleisters für die Interesse der Allgemeinheit. Der Gesetzgeber hat nämlich ganz im Gegenteil im Art. 5 Abs. 3 GG („Wissenschaftsfreiheit“) eine wesentliche Einflußnahme des Staats auf Wissenschaft, Forschung und Lehre angeordnet.

    Ich verweise hier auf den Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 „Wissenschaftsfreiheit“, der über 145 Seiten verbindliche Erläuterungen allein über diesen Absatz ausführt, die Verpflichtungen für den Staat anordnen, wie zum Beispiel folgende Bestimmungen, die man alle auf die gegenwärtige Lehre der theoretischen Physik an der Universität Stuttgart beziehen kann und daher eine Missachtung der Verfassung unter der Zuständigkeit und Verantwortung des Ministerpräsidenten Kretschmann bedeuten:

    Der Wissenschaftsbegriff darf also nicht dazu dienen, richtige von falschen Lehrmeinungen und Forschungsergebnissen zu unterscheiden (Irrtumsoffenheit als heuristisches Prinzip). (Seite 41)

    Ebenso wenig darf die Anerkennung durch die Scientific Community (allein) entscheidend sein (S. 41)

    Die Wissenschaftsfreiheit zwingt nicht zuletzt dazu, die Vielfalt der wissenschaftlichen Ansätze im Sinne eines Wissenschaftspluralismus mit dem darin liegenden Innovationspotential zu respektieren, zu schützen und zu fördern; für den Staat führt dies zu einem Gebot der Nicht-Identifikation (S. 41).

    Die Förderung der Wissenschaft durch den Staat muß dem “Gebot meinungsneutraler Wissenschaftspflege” entsprechen (Seite 34).

    Der Staat, der sich als Kulturstaat versteht, hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern. (S. 28-29)

    Der Staat hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Grundrecht der freien wissenschaftlichen Betätigung so weit unangetastet bleibt. (S. 22).

    Die Wissenschaftsfreiheit ist mehr als ein Spezialfall der Meinungsfreiheit des beamteten Hochschullehrers (S.40) [Hervorhebung in der Quelle]

    Unkonventionelle Forschungsrichtungen und -ergebnisse oder auch Lehrmethoden dürfen nicht begrifflich ausgegrenzt werden, denn gerade Außenseiter bedürfen des Schutzes davor, daß sie durch die “herrschende Meinung” an der wissenschaftlichen Entfaltung gehindert werden (Notwendigkeit von Innovationsoffenheit. (S. 41)

    Der Wissenschaftler muss das eigene Forschungsresultat zum bisherigen Stand der Erkenntnisse in Bezug setzen und sich zumindest ansatzweise mit Gegenpositionen auseinandersetzen. Indem von einem bloßen Versuch der Wahrheitsermittlung die Rede ist, wird die prinzipielle Unabgeschlossenheit jeder wissenschaftlichen Erkenntnis unterstrichen. Das Verfassungsgericht verfährt bei der Anwendung dieser Kriterien sehr großzügig (”weit zu verstehende(r) Wissenschaftsbegriff”) und spricht einem Werk die Wissenschaftlichkeit nur dann ab, wenn “es nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet ist, sondern vorgefaßten Meinungen und Ergebnissen lediglich den Anschein wissenschaftlicher Gewinnung oder Nachweisbarkeit verleiht”. Indiz dafür ist “die systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen. (S. 42)

    Alle Gewalten in Bund und Ländern, auch der Bundespräsident […] haben die Grundrechte unmittelbar zu beachten, also nicht etwa erst in ihrer Vermittlung durch das vom Gesetzgeber geschaffene einfache Recht. (S. 126) [Hervorhebung in der Quelle].

    Gebunden sind alle staatlichen Organe in Bund und Ländern wie auch die Träger mittelbarer Staatsgewalt […], insbesondere die Gemeinden, auch die berufsständischen Kammern […], alle Selbstverwaltungseinrichtungen, soweit sie hoheitliche Gewalt ausüben. (S. 127) [Hervorhebungen in der Quelle].

    Viele Grüße
    Jocelyne Lopez

  3. Jocelyne Lopez

    Siehe auch in diesem Gesamtkontext:

    Umsetzung von Gesetzen durch den Staat: Vier aktuelle Fallbeispiele

  4. Bildungsskandal Relativitätstheorie: Ministerpräsident Winfried Kretschmann kennt die Verfassung Deutschlands nicht | Blog - Jocelyne Lopez

    […] Bildungsskandal Relativitätstheorie: Antwort von Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann […]

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