Relativitätstheorie und Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat: Nachweis 6

Seit 2003 hat sich das GOM-Projekt Relativitätstheorie zum erklärten Ziel gesetzt, eine vollständige internationale Dokumentation aller jemals – in allen Ländern und allen Sprachen – erschienenen Veröffentlichungen mit Kritik zur Speziellen Relativitätstheorie zu erstellen, wozu wir in diesem Blog seit 2008 mit der Vorstellung eines kritischen Autoren pro Tag konsequent beigetragen haben.

Eine weitere wichtige Aufgabe des Projekts seit 2003 besteht daraus, den Staat durch offizielle Ansprachen auf gravierende Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 „Wissenschaftsfreiheit“ in Bildung und Lehre hinzuweisen
und ihn aufzufordern, diese Missstände zu beseitigen, siehe hierzu u.a. unseren Blog-Artikel: Skandal Relativitätstheorie: Der Staat verstößt massiv gegen das Grundgesetz. Hier ist leider die Bilanz unserer 10-jährigen Bemühungen ernüchternd: Keine der angesprochenen zuständigen öffentlichen Stellen hat sich je ihrer Verantwortung gestellt – ein Sachverhalt, der insbesondere im Kapitel 9 der Dokumentation der Forschungsgruppe G.O. Mueller aus dem Jahre 2009 analysiert wurde.

Es darf in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden, dass Verstöße des Staates gegen geltende Gesetze ungeahndet bleiben. Nach dem Scheitern unserer Bemühungen mit offiziellen Ansprachen bleibt nur der rechtliche Weg übrig: Wissenschaftlicher Skandal Relativitätstheorie: Die einzige Lösung ist der rechtliche Weg. Das öffentliche Recht gewährt jedem einzelnen Bürger juristische Mittel gegen Fehlverhalten des Staates vorzugehen, die wir schon bei einigen einzelnen Sachverhalten in diesem Komplex eingeleitet haben – und wenn nötig bis zum Europäischen Gerichtshof austragen werden: Irreführende offizielle Interpretation des milliardenschweren CERN-Neutrinoexperiments, Betrugsfall Hafele-Keating Experiment und Diskreditierung der Kritiker im öffentlichen Bildungssystem. Auch begrüßen wir die Initiative des Kritikers Reinhard Rohmer gegenüber dem Staatsministerium Baden-Württemberg.

Als Beleg zu unseren Vorwürfen des gesetzwidrigen Verhaltens des Staats verweisen wir nachstehend auf den Nachweis 6 aus der Dokumentation von G.O. Mueller und wären jedem Leser dankbar, wenn er durch weitere Informationen bzw. persönliche Erfahrungen zur Unterstützung der Beweislage beitragen könnte, und danken im voraus für eine Zusammenarbeit:

Nachweis 6: Das große Interesse des Publikums an der Theoriekritik

Die Präsentation der Dokumentation im Internet seit Dezember 2003 auf mehreren Homepages von Einzelpersonen, die schon seit Jahren zu den prominenten Kritikern der theoretischen Physik gehören, in Deutschland, Österreich, Italien, Großbritannien und Kanada und außerdem in zahlreichen Diskussionsforen des Internets beweist ein allgemeines großes Interesse des Publikums an kritischen Informationen zu den Relativitätstheorien. In mehreren Foren ist tatsächlich eine Diskussion über einzelne vorgestellte Theoriefehler in Gang gekommen. Wohlgemerkt, besagt Interesse zunächst nichts über Ablehnung oder Zustimmung.

Obwohl in den Diskussionsforen auch einige Teilnehmer merkwürdigerweise heftige Pöbeleien und geradezu eine Hetze gegen die Kritiker der physikalischen Theorien betreiben, ohne daß die Kritiker dazu irgendwie Anlaß gegeben hätten, melden die Foren gerade für diese Themen bemerkenswert hohe Zugriffszahlen ihrer nur lesenden Besucher, oft mehrere Tausend und in einigen Fällen mehrere Zehntausend. Auch wenn man das zeitweise Abdriften mancher Diskussionsstränge (threads) zu anderen Themen (going off topic) in Rechnung stellt und sehr zurückhaltend nur 5 Prozent der Zugriffe als verschiedene Besucheridentitäten wertet, so würden z. B. schon 200.000 Zugriffe auf ca. 10.000 interessierte Personen schließen lassen.

Damit beweist das unkontrollierbare Internet höchst eindringlich folgende Tatbestände:

– das Publikum ist völlig überrascht von der Existenz einer derart reichhaltigen Theoriekritik, was nicht verwunderlich ist angesichts der bis heute praktizierten Unterdrückung und Verleumdung der Kritik in der “seriösen” Presse und Fachliteratur der Offline-Welt;

– die Größenordnung der erreichten Publikumszahlen liegt mindestens so hoch wie für eine gedruckte Verlagsveröffentlichung in der Offline-Welt;

– das Physik-Establishment ist nicht in der Lage, das Internet mit Unterdrückung und Verleumdung der Kritik zu beherrschen, sondern kann nur versuchen, die Internetseiten möglichst weitgehend auf seine Linie zu bringen.

Die von den Nachweisen behaupteten Tatbestände waren den Kritikern seit langem bekannt (mit Ausnahme von Nachweis 6 zum Internet) und sind immer wieder beklagt worden. Das Forschungsprojekt nimmt für seine Dokumentation nur in Anspruch, mit deren Vertrieb seit 2001 für diese Tatbestände erstmals nachprüfbare Beweise geliefert zu haben und überhaupt erstmals in der Öffentlichkeit den grundgesetzlich begründeten Rechtsanspruch auf Wissenschaftsfreiheit für die Kritiker einzufordern.

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Siehe auch in diesem Blog:

Relativitätstheorie und Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat: Nachweis 1

Relativitätstheorie und Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat: Nachweis 2

Relativitätstheorie und Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat: Nachweis 3

Relativitätstheorie und Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat: Nachweis 4

Relativitätstheorie und Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat: Nachweis 5

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